Inflationsausgleichsgesetz

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der Koaltitionsfraktionen ab. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die Effekte der Inflation ausgeglichen werden. Dies soll mit einem angepassten Einkommenssteuertarif und weiteren steuerliche Regelungen errreicht werden.

Der Gesetzentwurf wurde mit 578 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen und der Fraktion der CDU/CSU angenommen. 35 Abgeordnete der Fraktion Die Linke stimmten gegen den Entwurf. 75 Abgeordnete enthielten sich, darunter die AfD-Fraktion.

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Dafür gestimmt
578
Dagegen gestimmt
35
Enthalten
75
Nicht beteiligt
48
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Joachim WundrakJoachim WundrakAfD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Enthalten
Portrait von Gülistan YükselGülistan YükselSPD109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Juli 2021Kay-Uwe ZieglerAfD71 - Anhalt Enthalten
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU150 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Nicolas ZippeliusNicolas ZippeliusCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Porträtfoto von Armand Zorn MdBArmand ZornSPD182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Katrin Zschau, Bundestagskandidatin für HRO und LRO IIKatrin ZschauSPD14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Inflation

Alle zwei Jahre legt die Bundesregierung den Existenzminimumbericht und den Steuerprogressionsbericht vor. Der Bericht hat gezeigt, dass gewisse Anpassungen erforderlich sind. So soll sichergestellt werden, dass die Freistellung des steuerlichen Existenzminimums ab dem Jahr 2023 gewährleistet werden kann. Zusätzlich soll die Wirkung der kalten Progression ausgeglichen werden.

Es soll der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag angehoben werden. Außerdem soll der Kinderfreibetrag und das Kindergeld angehoben werden. Auch weitere steuerliche Regelungen wurden vereinbart. Diese sind im Gesetzentwurf näher beschrieben.

Die Fraktion CDU/CSU stellte einen Entschließungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Regierungskoaltition. Dieser wurde abgelehnt. Darin schlägt die Union unter anderem vor, die Eckwerte der Einkommenssteuertarife für 2022 und 2023 zu Gunsten der Steuerpflichtigen zu verschieben. Der Antrag forderte ebenfalls eine signifikante Erhöhung des Kindergeldes und dessen Anpassung an die Inflation.

Ein weiterer Antrag wurde durch die AfD eingereicht. In ihm wurde gefordert, dass jährlich zu Beginn eines jeden Veranlagungszeitraums an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden müsse. Der Antrag wurde abgelehnt.

Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition wurde mit 578 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen und der Fraktion der CDU/CSU angenommen. 35 Abgeordnete der Fraktion Die Linke stimmten gegen den Entwurf. 75 Abgeordnete enthielten sich, darunter die AfD-Fraktion.