Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU214 - Freising Dafür gestimmt
Fabian JacobiAfD93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter JanecekDieter JanecekBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Steffen JanichSteffen JanichAfD158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Enthalten
Portrait von Anne JanssenAnne JanssenCDU/CSU26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt
Portrait von Thomas JarzombekThomas JarzombekCDU/CSU106 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Gyde JensenGyde JensenFDP2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Enthalten
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU287 - Konstanz Dafür gestimmt
Ingmar JungIngmar JungCDU/CSU179 - Wiesbaden Dafür gestimmt
Portrait von Frank JungeFrank JungeSPD13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der KuppelAnn-Veruschka JurischFDP287 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD144 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Lamya KaddorLamya KaddorBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth KaiserElisabeth KaiserSPD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dafür gestimmt
Foto Dr. Kirsten Kappert-GontherKirsten Kappert-GontherBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN54 - Bremen I Dafür gestimmt
Macit KaraahmetogluMacit KaraahmetoğluSPD265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Anja KarliczekAnja KarliczekCDU/CSU128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Carlos KasperCarlos KasperSPD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait von Anna KassautzkiAnna KassautzkiSPD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Gabriele Katzmarek, MdBGabriele KatzmarekSPD273 - Rastatt Nicht beteiligt
Portrait von Malte KaufmannMalte KaufmannAfD274 - Heidelberg Enthalten
Prof. Dr.-Ing. Michael KaufmannMichael KaufmannAfD195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Enthalten
Portrait von Michael KellnerMichael KellnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.