Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Matthias Seestern-PaulyMatthias Seestern-PaulyFDP38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SeidlerStefan Seidlerfraktionslos1 - Flensburg – Schleswig Nicht beteiligt
Portrait von Detlef SeifDetlef SeifCDU/CSU92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Prof. Dr. Stephan SeiterStephan SeiterFDP264 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SeitzThomas SeitzAfD283 - Emmendingen - Lahr Enthalten
Portrait von Lina SeitzlLina SeitzlSPD287 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Melis SekmenMelis SekmenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Rainer SemetRainer SemetFDP279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Martin SichertMartin SichertAfD244 - Nürnberg-Nord Enthalten
Portrait von Thomas SilberhornThomas SilberhornCDU/CSU236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Björn SimonBjörn SimonCDU/CSU185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE.72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Judith SkudelnyJudith SkudelnyFDP258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Profilfoto von Nyke SlawikNyke SlawikBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Tino SorgeTino SorgeCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU124 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
blonde mittellange Haare, rotes SakkoAnne-Monika SpallekBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Dirk SpanielDirk SpanielAfD258 - Stuttgart I Enthalten
Portrait von Merle SpellerbergMerle SpellerbergBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN160 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD Enthalten
Profilbild Svenja StadlerSvenja StadlerSPD36 - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Katrin StafflerKatrin StafflerCDU/CSU215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Foto Nina StahrNina StahrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Martina Stamm-FibichMartina Stamm-FibichSPD242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Bettina Stark-WatzingerBettina Stark-WatzingerFDP181 - Main-Taunus Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.