Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Michael SacherMichael SacherBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN144 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Christian SauterChristian SauterFDP135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Ingo SchäferIngo SchäferSPD103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Jamila Anna SchäferJamila Anna SchäferBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN219 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD140 - Bochum I Dafür gestimmt
Porträt SchäferSebastian SchäferBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN261 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Rebecca SchamberRebecca SchamberSPD43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
KandidatenfotoBernd SchattnerAfD211 - Südpfalz Enthalten
Portrait von Johannes SchätzlJohannes SchätzlSPD229 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU284 - Offenburg Dafür gestimmt
Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.Ulle SchauwsBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN114 - Krefeld II - Wesel II Nicht beteiligt
Portrait von Nina ScheerNina ScheerSPD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Christiane SchenderleinChristiane SchenderleinCDU/CSU151 - Nordsachsen Dafür gestimmt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU229 - Passau Nicht beteiligt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Foto Udo SchiefnerUdo SchiefnerSPD111 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Enthalten
Peggy Schierenbeck stehend mit verschränkten Armen und freundlich lächelnd in die Kamera blickendPeggy SchierenbeckSPD33 - Diepholz - Nienburg I Dafür gestimmt
Portrait von Jana SchimkeJana SchimkeCDU/CSU62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dafür gestimmt
Portrait von Timo SchisanowskiTimo SchisanowskiSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Porträtfoto des Bundestagsabgeordneten Christoph SchmidChristoph SchmidSPD254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Nils Schmid MdB SPDNils SchmidSPD262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Bild Uwe SchmidtUwe SchmidtSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchmidtStefan SchmidtBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN233 - Regensburg Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.