Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Kathrin Michel | SPD | 156 - Bautzen I | Dagegen gestimmt | |
Mathias Middelberg | CDU/CSU | 39 - Stadt Osnabrück | Dafür gestimmt | |
Matthias Miersch | SPD | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Matthias Mieves | SPD | 209 - Kaiserslautern | Dagegen gestimmt | |
Irene Mihalic | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Boris Mijatović | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 168 - Kassel | Dagegen gestimmt | |
Susanne Mittag | SPD | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Amira Mohamed Ali | DIE LINKE. | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Cornelia Möhring | DIE LINKE. | 7 - Pinneberg | Nicht beteiligt | |
Falko Mohrs | SPD | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dagegen gestimmt | |
Claudia Moll | SPD | 88 - Aachen II | Dagegen gestimmt | |
Siemtje Möller | SPD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Nicht beteiligt | |
Mike Moncsek | AfD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt | |
Dietrich Monstadt | CDU/CSU | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dafür gestimmt | |
Matthias Moosdorf | AfD | 165 - Zwickau | Dafür gestimmt | |
Max Mordhorst | FDP | 5 - Kiel | Dagegen gestimmt | |
Maximilian Mörseburg | CDU/CSU | 259 - Stuttgart II | Dafür gestimmt | |
Carsten Müller | CDU/CSU | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Alexander Müller | FDP | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Enthalten | |
Claudia Müller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dagegen gestimmt | |
Bettina Müller | SPD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dagegen gestimmt | |
Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dafür gestimmt | |
Sascha Müller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 245 - Nürnberg-Süd | Dagegen gestimmt | |
Michael Müller | SPD | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dagegen gestimmt | |
Detlef Müller | SPD | 162 - Chemnitz | Dagegen gestimmt |
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die angespannte und schwierige Lage auf den Energiemärkten, die unter anderem auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zurückzuführen ist. Da die Stromversorgung in Deutschland nach wie vor zu einem bedeutenden Teil auf russischem Erdgas beruht, sollen dem Strommarkt nicht-erdgasbasierte Erzeugungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden - die nicht (ausschließlich) aus Russland importiert werden.
Konkret ist die Rede von Steinkohle, Öl und Braunkohle. Dafür sollen Kraftwerke genutzt werden die stillgelegt sind oder kurz vor der Abschaltung stehen. Die Regierungsfraktionen gehen von einer vorübergehenden Lage aus, weshalb diese Maßnahmen befristet sein sollen. Sämtliche Klimaziele, unter anderem der Kohlausstieg bis zum Jahr 2030, sollen von den Maßnahmen unberührt bleiben.
Der Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion kritisiert den Gesetzentwurf dahingehend, dass die darin besprochenen Maßnahmen nicht zu einer Deckung der möglichen Energie-Notlage ausreichen würden. Die Fraktion fordert deshalb eine ergebnisoffene Prüfung über das Abschalten der letzten drei Kernkraftwerke Deutschlands. Die Frist zur Abschaltung der Atomkraftwerke soll verlängert werden.
Der Änderungsantrag wurde mit 393 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE abgelehnt. Dafür stimmten die antragstellende CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion, zudem zwei fraktionslose Abgeordnete, Johannes Huber und Matthias Helferich.
Die CDU/CSU-Fraktion hat außerdem einen weiteren Änderungsantrag zum Regierungsentwurf vorgelegt, über den ebenfalls namentlich abgestimmt wurde. Der Antrag schlägt vor, auch Biogasanlagen zur Kompensation der Gasverstromung einzusetzen, wofür die Höchstbemessungsgrenze bei der Stromproduktion befristet angehoben werden muss.
Dieser Änderungsantrag wurde mit 434 Stimmen aus Reihen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD abgelehnt. Dafür stimmten die Abgeordneten von DIE LINKE und CDU/CSU.
Auch die AfD-Fraktion legte einen Antrag zum selben Thema vor und fordert darin eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke. Dem Antrag zufolge sollen Kernkraftwerke "bis zu ihrem technisch sinnvollen Lebensende uneingeschränkt betrieben werden dürfen".
Der AfD-Antrag wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt. Nur die AfD-Abgeordneten sowie der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler stimmten dafür.