Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Isabel Mackensen-Geis | SPD | 208 - Neustadt - Speyer | Dagegen gestimmt | |
Yvonne Magwas | CDU/CSU | 166 - Vogtlandkreis | Dafür gestimmt | |
Holger Mann | SPD | 152 - Leipzig I | Nicht beteiligt | |
Till Mansmann | FDP | 188 - Bergstraße | Dagegen gestimmt | |
Kaweh Mansoori | SPD | 183 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Zanda Martens | SPD | 106 - Düsseldorf I | Dagegen gestimmt | |
Dorothee Martin | SPD | 21 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Parsa Marvi | SPD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Franziska Mascheck | SPD | 154 - Leipzig-Land | Dagegen gestimmt | |
Katja Mast | SPD | 279 - Pforzheim | Dagegen gestimmt | |
Andreas Mattfeldt | CDU/CSU | 34 - Osterholz - Verden | Nicht beteiligt | |
Stephan Mayer | CDU/CSU | 212 - Altötting | Dafür gestimmt | |
Zoe Mayer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Volker Mayer-Lay | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Dafür gestimmt | |
Andreas Mehltretter | SPD | 214 - Freising | Dagegen gestimmt | |
Takis Mehmet Ali | SPD | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Pascal Meiser | DIE LINKE. | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt | |
Michael Meister | CDU/CSU | 188 - Bergstraße | Dafür gestimmt | |
Susanne Menge | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Friedrich Merz | CDU/CSU | 147 - Hochsauerlandkreis | Dafür gestimmt | |
Robin Mesarosch | SPD | 295 - Zollernalb - Sigmaringen | Dagegen gestimmt | |
Jan Metzler | CDU/CSU | 206 - Worms | Dafür gestimmt | |
Christoph Meyer | FDP | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dagegen gestimmt | |
Corinna Miazga | AfD | 231 - Straubing | Nicht beteiligt | |
Swantje Michaelsen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 41 - Stadt Hannover I | Dagegen gestimmt |
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die angespannte und schwierige Lage auf den Energiemärkten, die unter anderem auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zurückzuführen ist. Da die Stromversorgung in Deutschland nach wie vor zu einem bedeutenden Teil auf russischem Erdgas beruht, sollen dem Strommarkt nicht-erdgasbasierte Erzeugungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden - die nicht (ausschließlich) aus Russland importiert werden.
Konkret ist die Rede von Steinkohle, Öl und Braunkohle. Dafür sollen Kraftwerke genutzt werden die stillgelegt sind oder kurz vor der Abschaltung stehen. Die Regierungsfraktionen gehen von einer vorübergehenden Lage aus, weshalb diese Maßnahmen befristet sein sollen. Sämtliche Klimaziele, unter anderem der Kohlausstieg bis zum Jahr 2030, sollen von den Maßnahmen unberührt bleiben.
Der Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion kritisiert den Gesetzentwurf dahingehend, dass die darin besprochenen Maßnahmen nicht zu einer Deckung der möglichen Energie-Notlage ausreichen würden. Die Fraktion fordert deshalb eine ergebnisoffene Prüfung über das Abschalten der letzten drei Kernkraftwerke Deutschlands. Die Frist zur Abschaltung der Atomkraftwerke soll verlängert werden.
Der Änderungsantrag wurde mit 393 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE abgelehnt. Dafür stimmten die antragstellende CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion, zudem zwei fraktionslose Abgeordnete, Johannes Huber und Matthias Helferich.
Die CDU/CSU-Fraktion hat außerdem einen weiteren Änderungsantrag zum Regierungsentwurf vorgelegt, über den ebenfalls namentlich abgestimmt wurde. Der Antrag schlägt vor, auch Biogasanlagen zur Kompensation der Gasverstromung einzusetzen, wofür die Höchstbemessungsgrenze bei der Stromproduktion befristet angehoben werden muss.
Dieser Änderungsantrag wurde mit 434 Stimmen aus Reihen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD abgelehnt. Dafür stimmten die Abgeordneten von DIE LINKE und CDU/CSU.
Auch die AfD-Fraktion legte einen Antrag zum selben Thema vor und fordert darin eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke. Dem Antrag zufolge sollen Kernkraftwerke "bis zu ihrem technisch sinnvollen Lebensende uneingeschränkt betrieben werden dürfen".
Der AfD-Antrag wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt. Nur die AfD-Abgeordneten sowie der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler stimmten dafür.