Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Marcus Bühl | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Birke Bull-Bischoff | DIE LINKE | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Marco Bülow | fraktionslos | 142 - Dortmund I | Nicht beteiligt | |
Martin Burkert | SPD | 245 - Nürnberg-Süd | Dafür gestimmt | |
Marco Buschmann | FDP | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Karlheinz Busen | FDP | 126 - Borken II | Enthalten | |
Matthias Büttner | AfD | 66 - Altmark | Dagegen gestimmt | |
Petr Bystron | AfD | 217 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Lars Castellucci | SPD | 277 - Rhein-Neckar | Dafür gestimmt | |
Jörg Cezanne | DIE LINKE | 184 - Groß-Gerau | Dagegen gestimmt | |
Anna Christmann | DIE GRÜNEN | 259 - Stuttgart II | Dagegen gestimmt | |
Tino Chrupalla | AfD | 157 - Görlitz | Dagegen gestimmt | |
Gitta Connemann | CDU/CSU | 25 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Joana Cotar | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Carl-Julius Cronenberg | FDP | 147 - Hochsauerlandkreis | Dagegen gestimmt | |
Gottfried Curio | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Sevim Dağdelen | DIE LINKE | 140 - Bochum I | Nicht beteiligt | |
Bernhard Daldrup | SPD | 130 - Warendorf | Dafür gestimmt | |
Astrid Damerow | CDU/CSU | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dafür gestimmt | |
Britta Dassler | FDP | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Thomas de Maizière | CDU/CSU | 155 - Meißen | Nicht beteiligt | |
Fabio De Masi | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Daniela De Ridder | SPD | 31 - Mittelems | Dafür gestimmt | |
Christoph de Vries | CDU/CSU | 18 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Kees de Vries | CDU/CSU | 71 - Anhalt | Dafür gestimmt |
Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab.
Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sorgt dafür, dass die Bundesärztekammer künftig eine Liste bereitstellen wird, die aufführt, welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Angewandte Methoden sollen in dieser öffentlichen Liste ebenfalls aufgelistet werden.
Der Gesetzentwurf wird von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD als Kompromiss im Streit um den §219a StGB gewertet. Die SPD war zunächst für die völlige Abschaffung des Paragraphen, die CDU/CSU für den Erhalt. In weiteren Abstimmungen forderten auch Die Linke und die Grünen die Abschaffung.
Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde somit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag. Aus der AfD-Fraktion stimmte als Einziger Jürgen Pohl für den Antrag.
In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.
Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.
Weiterführende Links:
- Gesetzentwurf der Regierungskoalition
- Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
- §219a Strafgesetzbuch
- Paragraph 219a - Der Streit und der Kompromiss (spiegel.de)
- SPD und Union verhindern vorzeitige Abstimmung über Paragraph 219a (spiegel.de)