Reform des §219a - Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. 

Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde damit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag.

 

Weiterlesen
Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
277
Enthalten
4
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Roman Müller-BöhmRoman Müller-BöhmFDP117 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeDIE GRÜNEN289 - Reutlingen Nicht beteiligt
Portrait von Frank Müller-RosentrittFrank Müller-RosentrittFDP162 - Chemnitz Dagegen gestimmt
Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der PandemieMichelle MünteferingSPD141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Andrea NahlesAndrea NahlesSPD198 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Zaklin NastićZaklin NastićDIE LINKE20 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen BlazerIngrid NestleDIE GRÜNEN3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dagegen gestimmt
Alexander S. NeuAlexander S. NeuDIE LINKE97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Nicht beteiligt
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdBMartin NeumannFDP65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas NickAndreas NickCDU/CSU204 - Montabaur Dafür gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Ulli NissenUlli NissenSPD183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU104 - Mettmann I Dafür gestimmt
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas NordThomas NordDIE LINKE63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dagegen gestimmt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourDIE GRÜNEN183 - Frankfurt am Main II Dagegen gestimmt
Portrait von Georg NüßleinGeorg NüßleinCDU/CSU255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich OehmeUlrich OehmeAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Nicht beteiligt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. 

Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sorgt dafür, dass die Bundesärztekammer künftig eine Liste bereitstellen wird, die aufführt, welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Angewandte Methoden sollen in dieser öffentlichen Liste ebenfalls aufgelistet werden.

Der Gesetzentwurf wird von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD als Kompromiss im Streit um den §219a StGB gewertet. Die SPD war zunächst für die völlige Abschaffung des Paragraphen, die CDU/CSU für den Erhalt. In weiteren Abstimmungen forderten auch Die Linke und die Grünen die Abschaffung.
Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde somit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag. Aus der AfD-Fraktion stimmte als Einziger Jürgen Pohl für den Antrag.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


Weiterführende Links: