Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Ulrich Oehme | AfD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Wilfried Oellers | CDU/CSU | 89 - Heinsberg | Dagegen gestimmt | |
Thomas Oppermann | SPD | 53 - Göttingen | Dagegen gestimmt | |
Josephine Ortleb | SPD | 296 - Saarbrücken | Dagegen gestimmt | |
Florian Oßner | CDU/CSU | 228 - Landshut | Dagegen gestimmt | |
Friedrich Ostendorff | DIE GRÜNEN | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Josef Oster | CDU/CSU | 199 - Koblenz | Dagegen gestimmt | |
Henning Otte | CDU/CSU | 44 - Celle - Uelzen | Dagegen gestimmt | |
Gerold Otten | AfD | 221 - München-Land | Dagegen gestimmt | |
Cem Özdemir | DIE GRÜNEN | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Mahmut Özdemir | SPD | 116 - Duisburg II | Dagegen gestimmt | |
Aydan Özoğuz | SPD | 22 - Hamburg-Wandsbek | Dagegen gestimmt | |
Sylvia Pantel | CDU/CSU | 107 - Düsseldorf II | Dagegen gestimmt | |
Frank Pasemann | AfD | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Martin Patzelt | CDU/CSU | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dagegen gestimmt | |
Petra Pau | DIE LINKE | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dafür gestimmt | |
Lisa Paus | DIE GRÜNEN | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Sören Pellmann | DIE LINKE | 153 - Leipzig II | Dafür gestimmt | |
Victor Perli | DIE LINKE | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Dafür gestimmt | |
Tobias Matthias Peterka | AfD | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Christian Petry | SPD | 298 - St. Wendel | Dagegen gestimmt | |
Frauke Petry | fraktionslos | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Nicht beteiligt | |
Joachim Pfeiffer | CDU/CSU | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Tobias Pflüger | DIE LINKE | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt | |
Detlev Pilger | SPD | 199 - Koblenz | Dagegen gestimmt |
Der Gesetzentwurf mit dem Titel "Mietrechtsanpassungsgesetz" strebe laut Bundesregierung einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an. Anlass ist die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungszentren, die laufend zu Mieterhöhungen führen. Schon im April 2015 wurde das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz mit Regelugen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn verabschiedet. Im aktuellen Entwurf werden zwei Überthemen angesprochen: Die Zulässigkeit der Miethöhe bei Beginn der Miete und die Kosten der Modernisierung einer Mietwohnung.
Die Bundesregierung möchte durch den Gesetzentwurf eine Auskunftsverpflichtung des Vermieters bei Begründung des Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter (bei Mietbeginn) einführen. Bei möglicher zu hoher Miete soll der Mieter den Vermieter in Zukunft nur noch auf einfach Weise rügen müssen. Der Mieter müsse also keine weiteren Ausführungen der Beanstandung vortragen.
Dazu wird bemängelt, dass der Umlagesatz, "mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung an die Mieter weitergeben kann", seit dem Jahr 1978 unverändert wäre. Aus diesem Grund soll für eine Dauer von fünf Jahren in dementsprechend gefährdeten Gebieten dieser Satz von 11 auf 8 Prozent herabgesenkt werden. Die Wirksamkeit dieser Regelung solle bis zum Ablauf dieser Frist untersucht werden.
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sieht unter anderem gewisse sprachliche Änderungen zur besseren Definition des Gesetzentwurfes vor. Es wird außerdem gefordert, die Mietpreisbremse aus dem Jahr 2015, die in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Jahr 2020 auslaufen würde, zu entfristen.
Auch die Fraktion der Grünen legte einen Änderungsantrag mit vergleichbarem Inhalt vor. Beide Anträge wurden nach namentlicher Abstimmung abgelehnt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde angenommen.
Johannes Fechner (SPD) merkt in der Debatte an, dass das neue Gesetz zur Mietrechtsanpassung effektiv gegen höhere Mieten durch Modernisierungen vorgehen würde. Er betont außerdem die bundesweite Geltung dieses Gesetzes.
Caren Lay (Die Linke) kritisiert, dass diese Gesetzesanpassung an den Grundfehlern der Mietpreisbremse nichts ändern würde. Sie merkt an, dass die Mietpreisbremse nur für Neuvermietungen gelte und für Bestandsmieter mit normalen alten Mietverträgen gar nichts täte. Die Linke fordere mit ihrem Änderungsantrag eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, es solle keine Mieterhöhung über dem Inflationsausgleich mehr geben.
Weiterführende Links: