Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Ralf Kapschack | SPD | 139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dagegen gestimmt |
![]() | Alois Karl | CDU/CSU | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt |
![]() | Anja Karliczek | CDU/CSU | 128 - Steinfurt III | Dagegen gestimmt |
![]() | Torbjörn Kartes | CDU/CSU | 207 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dagegen gestimmt |
![]() | Kerstin Kassner | DIE LINKE | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dafür gestimmt |
![]() | Gabriele Katzmarek | SPD | 273 - Rastatt | Dagegen gestimmt |
![]() | Volker Kauder | CDU/CSU | 285 - Rottweil - Tuttlingen | Dagegen gestimmt |
![]() | Stefan Kaufmann | CDU/CSU | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt |
![]() | Uwe Kekeritz | DIE GRÜNEN | 243 - Fürth | Dafür gestimmt |
![]() | Ulrich Kelber | SPD | 96 - Bonn | Dagegen gestimmt |
![]() | Ronja Kemmer | CDU/CSU | 291 - Ulm | Dagegen gestimmt |
![]() | Thomas L. Kemmerich | FDP | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt |
![]() | Achim Kessler | DIE LINKE | 182 - Frankfurt am Main I | Dafür gestimmt |
![]() | Jens Kestner | AfD | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dagegen gestimmt |
![]() | Katja Keul | DIE GRÜNEN | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt |
![]() | Stefan Keuter | AfD | 120 - Essen III | Dagegen gestimmt |
![]() | Roderich Kiesewetter | CDU/CSU | 270 - Aalen - Heidenheim | Dagegen gestimmt |
![]() | Michael Kießling | CDU/CSU | 224 - Starnberg - Landsberg am Lech | Dagegen gestimmt |
![]() | Sven-Christian Kindler | DIE GRÜNEN | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt |
![]() | Georg Kippels | CDU/CSU | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt |
![]() | Katja Kipping | DIE LINKE | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt |
![]() | Cansel Kiziltepe | SPD | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt |
![]() | Arno Klare | SPD | 118 - Mülheim - Essen I | Dagegen gestimmt |
![]() | Volkmar Klein | CDU/CSU | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dagegen gestimmt |
![]() | Karsten Klein | FDP | 247 - Aschaffenburg | Dagegen gestimmt |
Der Gesetzentwurf mit dem Titel "Mietrechtsanpassungsgesetz" strebe laut Bundesregierung einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an. Anlass ist die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungszentren, die laufend zu Mieterhöhungen führen. Schon im April 2015 wurde das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz mit Regelugen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn verabschiedet. Im aktuellen Entwurf werden zwei Überthemen angesprochen: Die Zulässigkeit der Miethöhe bei Beginn der Miete und die Kosten der Modernisierung einer Mietwohnung.
Die Bundesregierung möchte durch den Gesetzentwurf eine Auskunftsverpflichtung des Vermieters bei Begründung des Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter (bei Mietbeginn) einführen. Bei möglicher zu hoher Miete soll der Mieter den Vermieter in Zukunft nur noch auf einfach Weise rügen müssen. Der Mieter müsse also keine weiteren Ausführungen der Beanstandung vortragen.
Dazu wird bemängelt, dass der Umlagesatz, "mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung an die Mieter weitergeben kann", seit dem Jahr 1978 unverändert wäre. Aus diesem Grund soll für eine Dauer von fünf Jahren in dementsprechend gefährdeten Gebieten dieser Satz von 11 auf 8 Prozent herabgesenkt werden. Die Wirksamkeit dieser Regelung solle bis zum Ablauf dieser Frist untersucht werden.
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sieht unter anderem gewisse sprachliche Änderungen zur besseren Definition des Gesetzentwurfes vor. Es wird außerdem gefordert, die Mietpreisbremse aus dem Jahr 2015, die in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Jahr 2020 auslaufen würde, zu entfristen.
Auch die Fraktion der Grünen legte einen Änderungsantrag mit vergleichbarem Inhalt vor. Beide Anträge wurden nach namentlicher Abstimmung abgelehnt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde angenommen.
Johannes Fechner (SPD) merkt in der Debatte an, dass das neue Gesetz zur Mietrechtsanpassung effektiv gegen höhere Mieten durch Modernisierungen vorgehen würde. Er betont außerdem die bundesweite Geltung dieses Gesetzes.
Caren Lay (Die Linke) kritisiert, dass diese Gesetzesanpassung an den Grundfehlern der Mietpreisbremse nichts ändern würde. Sie merkt an, dass die Mietpreisbremse nur für Neuvermietungen gelte und für Bestandsmieter mit normalen alten Mietverträgen gar nichts täte. Die Linke fordere mit ihrem Änderungsantrag eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, es solle keine Mieterhöhung über dem Inflationsausgleich mehr geben.
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