Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Christoph Ploß | CDU/CSU | 21 - Hamburg-Nord | Dafür gestimmt | |
Paul Podolay | AfD | 242 - Erlangen | Dafür gestimmt | |
Jürgen Pohl | AfD | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dafür gestimmt | |
Filiz Polat | DIE GRÜNEN | 38 - Osnabrück-Land | Dagegen gestimmt | |
Eckhard Pols | CDU/CSU | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt | |
Sabine Poschmann | SPD | 143 - Dortmund II | Dafür gestimmt | |
Achim Post | SPD | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Florian Post | SPD | 217 - München-Nord | Dafür gestimmt | |
Florian Pronold | SPD | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Stephan Protschka | AfD | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Sascha Raabe | SPD | 180 - Hanau | Nicht beteiligt | |
Martin Rabanus | SPD | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Thomas Rachel | CDU/CSU | 90 - Düren | Dafür gestimmt | |
Kerstin Radomski | CDU/CSU | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dafür gestimmt | |
Alexander Radwan | CDU/CSU | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dafür gestimmt | |
Alois Rainer | CDU/CSU | 231 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Peter Ramsauer | CDU/CSU | 225 - Traunstein | Dafür gestimmt | |
Eckhardt Rehberg | CDU/CSU | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dafür gestimmt | |
Martin Reichardt | AfD | Dafür gestimmt | ||
Hagen Reinhold | FDP | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Enthalten | |
Ingrid Remmers | DIE LINKE | 123 - Gelsenkirchen | Nicht beteiligt | |
Martin Erwin Renner | AfD | 104 - Mettmann I | Dafür gestimmt | |
Martina Renner | DIE LINKE | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Roman Reusch | AfD | Dafür gestimmt | ||
Bernd Reuther | FDP | 113 - Wesel I | Enthalten |
Anlass für die Überarbeitung des Bundes-Immissionsgesetzes ist die permanente Überschreitung des vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwertes (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in verschiedenen deutschen Gebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Eckpunkte für Maßnahmen (durch die Regierung) zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in deutschen Städten beschlossen.
Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden. Sie seien unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen habe, wodurch der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden würde. Gerade Fahrzeuge mit besonders geringen Stickstoffoxidemissionen sollen von Verkehrsverboten ausgenommen sein.
Da der Bundestag dem Vorschlag zur Erweiterung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am 14.03.2019 zugestimmt hat, wird dieses um die beschriebenen Forderungen der Bundesregierung ergänzt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD und der AfD-Fraktion wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die FDP-Fraktion enthielt sich der Abstimmung, Die Linke und Bündnis90/Grüne stimmten dagegen. Die Opposition kritisiert, dass konkrete Maßnahmen für die Einhaltung des Stickstoffoxidgrenzwertes fehlten und das Ziel, Fahrverbote zu verhindern, durch diesen Entwurf nicht erreicht würde.
Oliver Krischer (B90/Grüne) bezeichnet den Gesetzentwurf als einen unverantwortlichen umweltpolitischen Skandal, da die antragstellenden Fraktionen nur an den Grenzwerten rumschrauben würden. Der Entwurf löse kein Problem, sondern schaffe Rechtsunsicherheit. Außerdem beklagt er, dass sich seit einem Jahr nichts geändert hätte und bisher kein Fahrzeug eine Hardwarenachrüstung bekommen habe.
Judith Skudelny (FDP) beklagt in der Debatte, dass der Gesetzentwurf zu diesem Thema mindestens ein Jahr zu spät käme. Sie bemerkt außerdem, dass durch Fahrverbote der Verkehr in Nebenstraßen gedrängt würde, was die Situation nicht verbessern würde.
Karsten Möring (CDU/CSU) besteht darauf, dass 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eine deutliche Belastung für die Umwelt darstellen würden, weshalb dieser Wert als Grenzwert nicht in Frage käme.