Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einschränken (Antrag der AfD-Fraktion)

Die Bundesregierung legte Anfang Dezember 2018 einen Gesetzentwurf vor, durch den bestimmt werden soll, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sind.

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung legte auch die AfD-Fraktion einen Antrag zu diesem Thema vor, über den am 14.03.2019 namentlich abgestimmt wird. In dem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung unter anderem auf, weitere Studien in Auftrag zu geben, um den aus den EU-Richtlinien übernommenen Luftqualitätsgrenzwert zu überprüfen und in diesem Zusammenhang auch die europäische Luftqualitätsrichtlinie auszusetzen, bis ein entsprechendes toxikologisches Gutachten vorliege.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
83
Dagegen gestimmt
561
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE94 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas BleckAndreas BleckAfD197 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Peter BleserPeter BleserCDU/CSU200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dagegen gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Dafür gestimmt
BildNorbert BrackmannCDU/CSU10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU174 - Fulda Dagegen gestimmt
Portrait von Jens BrandenburgJens BrandenburgFDP277 - Rhein-Neckar Dagegen gestimmt
Portrait von Mario BrandenburgMario BrandenburgFDP211 - Südpfalz Dagegen gestimmt
Dr. Reinhard BrandlReinhard BrandlCDU/CSU216 - Ingolstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Michel BrandtMichel BrandtDIE LINKE271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Franziska BrantnerFranziska BrantnerDIE GRÜNEN274 - Heidelberg Dagegen gestimmt
Portrait von Helge BraunHelge BraunCDU/CSU173 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Silvia BreherSilvia BreherCDU/CSU32 - Cloppenburg - Vechta Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian BrehmSebastian BrehmCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Dagegen gestimmt
Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn GroßeLeni BreymaierSPD270 - Aalen - Heidenheim Dagegen gestimmt
Copyright: Tobias KochRalph BrinkhausCDU/CSU131 - Gütersloh I Dagegen gestimmt
Dr. Carsten BrodesserCarsten BrodesserCDU/CSU99 - Oberbergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerDIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Karl-Heinz BrunnerKarl-Heinz BrunnerSPD255 - Neu-Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Christine BuchholzChristine BuchholzDIE LINKE185 - Offenbach Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin BuddeKatrin BuddeSPD74 - Mansfeld Dagegen gestimmt

Anlass für die Überarbeitung des Bundes-Immissionsgesetzes ist die permanente Überschreitung des vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwertes (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in verschiedenen deutschen Gebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Eckpunkte für Maßnahmen (durch die Regierung) zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in deutschen Städten beschlossen. Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden. Sie seien unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen habe, wodurch der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden würde. Gerade Fahrzeuge mit besonders geringen Stickstoffoxidemissionen sollen von Verkehrsverboten ausgenommen sein.

In ihrem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung unter anderem auf, klinische sowie toxikologische Studien zur Wirkung von Stickstoffdioxid in Auftrag zu geben, um den aus den EU-Richtlinien übernommenen Luftqualitätsgrenzwert zu überprüfen und in diesem Zusammenhang auch die europäische Luftqualitätsrichtlinie auszusetzen, bis ein entsprechendes toxikologisches Gutachten vorliege. Die AfD-Fraktion stimmt der Bundesregierung in dem Punkt zu, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz angepasst werden soll, weil lokale Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge nicht erforderlich seien.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt.



"Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der AfD-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da die Regierungskoalitions sowie Grüne, Linke und FDP im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU/CSU und SPD sowie Grüne, Linke und FDP hätten für den Fraktions-Antrag gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der AfD-Fraktion."