Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Andreas Bleck | AfD | 197 - Neuwied | Nicht beteiligt | |
Peter Bleser | CDU/CSU | 200 - Mosel/Rhein-Hunsrück | Dagegen gestimmt | |
Heidrun Bluhm-Förster | DIE LINKE | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt | |
Peter Boehringer | AfD | 232 - Amberg | Nicht beteiligt | |
Norbert Brackmann | CDU/CSU | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dagegen gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 174 - Fulda | Nicht beteiligt | |
Jens Brandenburg | FDP | 277 - Rhein-Neckar | Dagegen gestimmt | |
Mario Brandenburg | FDP | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Reinhard Brandl | CDU/CSU | 216 - Ingolstadt | Dagegen gestimmt | |
Stephan Brandner | AfD | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
Michel Brandt | DIE LINKE | 271 - Karlsruhe-Stadt | Nicht beteiligt | |
Franziska Brantner | DIE GRÜNEN | 274 - Heidelberg | Dagegen gestimmt | |
Ralf Brauksiepe | CDU/CSU | 139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Nicht beteiligt | |
Helge Braun | CDU/CSU | 173 - Gießen | Nicht beteiligt | |
Jürgen Braun | AfD | 264 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Silvia Breher | CDU/CSU | 32 - Cloppenburg - Vechta | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Brehm | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Heike Brehmer | CDU/CSU | 68 - Harz | Dagegen gestimmt | |
Leni Breymaier | SPD | 270 - Aalen - Heidenheim | Nicht beteiligt | |
Ralph Brinkhaus | CDU/CSU | 131 - Gütersloh I | Dagegen gestimmt | |
Carsten Brodesser | CDU/CSU | 99 - Oberbergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Agnieszka Brugger | DIE GRÜNEN | 294 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Karl-Heinz Brunner | SPD | 255 - Neu-Ulm | Dagegen gestimmt | |
Christine Buchholz | DIE LINKE | 185 - Offenbach | Dagegen gestimmt | |
Katrin Budde | SPD | 74 - Mansfeld | Dagegen gestimmt |
"Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftwachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern."
Aufgrund dieser Aussage am 16. Mai 2018 erteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel einen Ordnungsruf, da die Abgeordnete damit alle Frauen diskriminieren würde, die ein Kopftuch tragen.
Gemäß §39 der Geschäftsordnung hat Alice Weidel innerhalb eines Tages fristgerecht schriftlich begründeten Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Dieser Einspruch wurde auf die Tagesordnung gesetzt und ohne Aussprache namentlich abgestimmt. Die AfD-Fraktion hatte dazu namentliche Abstimmung beantragt.
Der Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.
Ein Ordnungsruf kann erteilt werden, wenn die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzt wird. Wurde ein*e Abgeordnete*r dreimal zur Ordnung gerufen und ist beim zweiten Mal auf die Folgen des Ordnungsrufes hingewiesen worden, muss der Bundestagspräsident dem oder der Abgeordneten das Wort entziehen und darf es diesem*r nicht mehr zu diesem Thema in derselben Aussprache erteilen.
Volker Kauder kritisierte Alice Weidel in seiner Rede für scharf. Konkret äußerte er, dass ihre Aussagen nicht dem von ihr und der AfD propagierten christlichem Menschenbild zusammenpasse. Auf "Buh"-Rufe der AfD-Fraktion konterte Kauder, wenn die Fraktion Kritik äußere, müsse sie auch eben diese einstecken können.
Cem Özdemir (Grüne) bezeichnete Weidel im Nachhinein auf Twitter als "rassistisch". Auch Karl Lauterbach (SPD) kritisierte Weidels Aussage auf Twitter.