Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thomas SattelbergerThomas SattelbergerFDP219 - München-Süd Dafür gestimmt
Stefan Sauer, MdBStefan SauerCDU/CSU184 - Groß-Gerau Dagegen gestimmt
Portrait von Christian SauterChristian SauterFDP135 - Lippe I Dagegen gestimmt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU210 - Pirmasens Dagegen gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD140 - Bochum I Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Minden-Lübbecke I Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU284 - Offenburg Dagegen gestimmt
Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.Ulle SchauwsDIE GRÜNEN114 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Nina ScheerNina ScheerSPD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU229 - Passau Dagegen gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD234 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Foto Udo SchiefnerUdo SchiefnerSPD111 - Viersen Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von Jana SchimkeJana SchimkeCDU/CSU62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dagegen gestimmt
Portrait von Wieland SchinnenburgWieland SchinnenburgFDP22 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Tankred Schipanski (CDU)Tankred SchipanskiCDU/CSU192 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Robby SchlundRobby SchlundAfD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dagegen gestimmt
Nils Schmid MdB SPDNils SchmidSPD262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Christian SchmidtChristian SchmidtCDU/CSU243 - Fürth Dagegen gestimmt
Dagmar Schmidt, MdB (2017)Dagmar SchmidtSPD172 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD87 - Aachen I Dagegen gestimmt
Bild Uwe SchmidtUwe SchmidtSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Nicht beteiligt
Portrait von Frithjof SchmidtFrithjof SchmidtDIE GRÜNEN140 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchmidtStefan SchmidtDIE GRÜNEN233 - Regensburg Dafür gestimmt
Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)Claudia SchmidtkeCDU/CSU11 - Lübeck Nicht beteiligt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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