Aufhebung von § 219a StGB

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

 

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Dafür gestimmt
185
Dagegen gestimmt
458
Enthalten
5
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Norbert BarthleNorbert BarthleCDU/CSU269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias BartkeMatthias BartkeSPD19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD171 - Marburg Dagegen gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD115 - Duisburg I Nicht beteiligt
Portrait von Nicole BauerNicole BauerFDP228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Nicht beteiligt
Portrait von Margarete BauseMargarete BauseDIE GRÜNEN218 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Danyal BayazDanyal BayazDIE GRÜNEN278 - Bruchsal - Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Canan BayramCanan BayramDIE GRÜNEN83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Jens BeeckJens BeeckFDP31 - Mittelems Nicht beteiligt
Portrait von Nicola BeerNicola BeerFDP182 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Portrait von Maik BeermannMaik BeermannCDU/CSU40 - Nienburg II - Schaumburg Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU67 - Börde - Jerichower Land Dagegen gestimmt
Portrait von Veronika BellmannVeronika BellmannCDU/CSU161 - Mittelsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Sybille BenningSybille BenningCDU/CSU129 - Münster Dagegen gestimmt
Portrait von André BergheggerAndré BergheggerCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dagegen gestimmt
Marc BernhardMarc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Melanie BernsteinMelanie BernsteinCDU/CSU6 - Plön - Neumünster Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph BernstielChristoph BernstielCDU/CSU72 - Halle Dagegen gestimmt
Lorenz Gösta Beutin, Bundestagsabgeordneter DIE LINKE, Kandidat zur Bundestagswahl 2021 in Kiel.Lorenz Gösta BeutinDIE LINKE6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Peter BeyerPeter BeyerCDU/CSU105 - Mettmann II Nicht beteiligt
Portrait von Marc BiadaczMarc BiadaczCDU/CSU260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar BindingLothar BindingSPD274 - Heidelberg Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzesentwurf der Grünenfraktion und einiger Abgeordneter der Linksfraktion zur Aufhebung des §219 des Strafgesetzbuches ab. Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung des Paragraphen und damit des Werbeverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion stimmten geschlossen dagegen. Unstimmigkeiten gab es seitens der FDP, deren Abgeordnete gemischt abstimmten. Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten geschlossen für den Antrag. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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