Arbeitsschutzkontrollgesetz

Mit dem neu eingebrachten Gesetz will die Bundesregierung schon länger bekannte Defizite im Bereich des Arbeitsschutzes verbessern. Der Gesetzentwurf soll die ungenauen Vorgaben über die Häufigkeit der Kontrollen in Betrieben im bereits bestehenden Arbeitsschutzgesetz ergänzen und dem Trend der rückläufigen Betriebsbesichtigungen entgegenwirken. Das neue Gesetz wird mit dem Fokus auf die menschenunwürdigen Arbeitsverhältnissen in deutschen Schlachhöfen auf den Weg gebracht.

Die Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU sowie die Fraktionen DIE LINKE und Die GRÜNEN stimmten für den Gesetzesentwurf. AfD und FDP hingegen stimmen geschlossen mit Nein. Auch die CDU/CSU Mitglieder Max Straubinger, Jana Schimke und Mark Hauptmann stimmten dagegen. Damit wird der Gesetzentwurf mit 473 Ja-Stimmen angenommen.

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Dafür gestimmt
473
Dagegen gestimmt
152
Enthalten
5
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Dagegen gestimmt
Dr. Birke Bull-BischoffBirke Bull-BischoffDIE LINKE73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Marco BülowMarco Bülowfraktionslos142 - Dortmund I Nicht beteiligt
Portrait von Marco BuschmannMarco BuschmannFDP123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Karlheinz BusenKarlheinz BusenFDP126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias BüttnerMatthias BüttnerAfD66 - Altmark Nicht beteiligt
Petr BystronPetr BystronAfD217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Lars CastellucciLars CastellucciSPD277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Jörg Cezanne MdBJörg CezanneDIE LINKE184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Anna ChristmannAnna ChristmannDIE GRÜNEN259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Tino ChrupallaTino ChrupallaAfD157 - Görlitz Dagegen gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU25 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Carl-Julius CronenbergCarl-Julius CronenbergFDP147 - Hochsauerlandkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE140 - Bochum I Dafür gestimmt
Foto Dr. Janosch Dahmen MdBJanosch DahmenDIE GRÜNEN139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard DaldrupBernhard DaldrupSPD130 - Warendorf Dafür gestimmt
Astrid DamerowAstrid DamerowCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Britta DasslerBritta DasslerFDP242 - Erlangen Nicht beteiligt
Portrait von Thomas de MaizièreThomas de MaizièreCDU/CSU155 - Meißen Dafür gestimmt
Portrait von Fabio De MasiFabio De MasiDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD31 - Mittelems Nicht beteiligt
Portrait von Christoph de VriesChristoph de VriesCDU/CSU18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Kees de VriesKees de VriesCDU/CSU71 - Anhalt Dafür gestimmt

Die Abstimmung über den Entwurf  des Arbeitsschutzkontrollgesetzes wird in der letzter Sitzungswoche des Bundestags dieses Jahres durchgeführt, um eine schnelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die schlechten Bedingungen unter denen die meist aus Osteuropa stammenden Leiharbeiter arbeiten müssen kamen im Zuge der Corona-Pandemie ans Licht. Schon ab dem 01. Januar 2021 sollen mehr Kontrollen in den Betrieben und eine Arbeitszeiterfassung realisiert werden. Außerdem sind Verbote von Werkverträgen in der Fleischindustrie (vorwiegend bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) geplant. Es ist vorgesehen diese Verbote ab dem 01. April auch auf die Leiharbeit auszuweiten.

Die Arbeitnehmer müssen ab Inkrafttreten vom Unternehmen direkt beschäftigt werden, welches dann auch für die Einhaltung von Mindestlohn, Sozialversicherung und Ar­beitsschutz verantwortlich ist. Mit einer Frist von drei Jahren wird es aber dennoch möglich sein auf Basis eines Tarifvertrags in der Fleischverarbeitung auch Leiharbeiter anzustellen, um bei erhöhter Nachfrage trotzdem genug Fleisch liefern zu können.

Eine weitere Änderung ist in der Arbeitszeiterfassung vorgesehen, welche nur noch elektronisch stattfinden darf. Außerdem werden höhere Bußgelder erhoben, wenn die Mindeststandards der Personalunterkünfte nicht eingehalten werden. Die Unternehmen sollen in Zukunft deutlich öfter auf die Einhaltungen der Regelungen kontrolliert werden, was durch eine jährliche bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote, die bis 2026 weiter ansteigt, erreicht werden soll, damit die Länder genügend Zeit für die Umsetzung der Verschärfungen haben. Es wird zudem eine neue Bundesfachstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufgestellt, welches einen Knotenpunkt der Organisation und Kompetenz bilden soll.

Gegenstimmen kamen vor allem auf, da in den Änderungen eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fleischindustrie auf dem internationalen Markt gesehen wird. Einige Unternehmen halten das Gesetz sogar für verfassungswiedrig und wollen Klage einreichen. Auch Fraktionen, die für die Gesetzesänderung stimmten, äußerten Kritik, hier aber in die andere Richtung. Grüne und Linke prangerten an, dass trotz der neuen Regelungen Leiharbeit weiter möglich sei.

Hubertus Heil, Bundesarbeits- und Sozialminister der SPD, kündigte an, von nun an ein höheres Augenmerk auf den Gesundheitsschutz von Arbeiter:innen zu legen, vorrangig auch in der Fleischindustrie.

Die Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU sowie die Fraktionen DIE LINKE und Die GRÜNEN stimmten für den Gesetzesentwurf. AfD und FDP hingegen stimmen geschlossen mit Nein. Auch die CDU/CSU Mitglieder Max Straubinger, Jana Schimke und Mark Hauptmann stimmten gegen den Gesetzesentwurf. Damit wird der Gesetzentwurf mit 473 Ja-Stimmen angenommen.