Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Sepp Müller | CDU/CSU | 70 - Dessau - Wittenberg | Dafür gestimmt | |
Roman Müller-Böhm | FDP | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dagegen gestimmt | |
Beate Müller-Gemmeke | DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Frank Müller-Rosentritt | FDP | 162 - Chemnitz | Dagegen gestimmt | |
Michelle Müntefering | SPD | 141 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt | |
Volker Münz | AfD | 263 - Göppingen | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Münzenmaier | AfD | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Zaklin Nastić | DIE LINKE | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Christian Natterer | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Ingrid Nestle | DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Nicht beteiligt | |
Alexander S. Neu | DIE LINKE | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Christoph Neumann | AfD | 152 - Leipzig I | Dagegen gestimmt | |
Martin Neumann | FDP | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dagegen gestimmt | |
Andreas Nick | CDU/CSU | 204 - Montabaur | Dafür gestimmt | |
Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt | |
Dietmar Nietan | SPD | 90 - Düren | Dafür gestimmt | |
Ulli Nissen | SPD | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Matthias Nölke | FDP | 168 - Kassel | Dagegen gestimmt | |
Michaela Noll | CDU/CSU | 104 - Mettmann I | Dafür gestimmt | |
Jan Ralf Nolte | AfD | 167 - Waldeck | Nicht beteiligt | |
Thomas Nord | DIE LINKE | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dagegen gestimmt | |
Kristina Nordt | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Omid Nouripour | DIE GRÜNEN | 183 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Georg Nüßlein | fraktionslos | 255 - Neu-Ulm | Dafür gestimmt |
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hatten mit ihrem Gesetzentwurf Unterstützung für Flutopfer mit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in zunächst einer Abstimmung zusammenfassen wollen. Nach der allgemeinen Aussprache in einer Bundestagssitzung können jedoch alle Bestimmungen eines Gesetzentwurfs einzeln aufgerufen und abgestimmt werden. Das hatte die Opposition für die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beantragt.
Die Neuregelungen sehen unter anderem vor, dass nach Deutschland Einreisende dazu verpflichtet werden, einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen. Zudem wird die Hospitalisierungsrate von Covid-Patienten in Krankenhäusern als in Zukunft wesentlicher Maßstab für Corona-Beschränkungen definiert.
Eine besonders kontrovers diskutierte Neureglung sieht vor, in bestimmten Einrichtungen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter:innen zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus zu ermöglichen. Dazu zählen nach Angaben der Bundesregierung Kitas, Schulen und Pflegeheime. Diese Regelung gilt nur während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Eine solche wurde zuletzt per Abstimmung vom 25. August bis November verlängert.
Für die CDU/CSU-Fraktion verteidigte Stephan Stracke das sogenannte Auskunftsrecht des Arbeitgebers. Es gebe schon seit längerer Zeit ähnliche Regelungen im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Maßnahme sei für die Organisation der Arbeit wichtig und schütze die Menschen entscheidend.
Sabine Dittmar argumentierte in der allgemeinen Aussprache für die SPD-Fraktion, dass es notwendig und richtig sei, künftig bei der Festlegung der Corona-Beschränkungen stärker auf die Hospitalisierungsrate zu achten. In jedem Fall sei es nötig, dass sich mehr Menschen impfen lassen würden, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen.
Die Oppositionsfraktionen brachten vor allem Kritik daran hervor, dass die Regierungsfraktionen die Unterstützung für Flutopfer an Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geknüpft hatten. Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD, sagte dazu, dass es bedauerlicherweise zur parlamentarischen Norm geworden sei, die Opposition zu zwingen, mit dieser Vorgehensweise bestimmte Änderungen gegen ihren Willen anzunehmen. Man unterstütze das Fluthilfe-Gesetz, aber lehne die „grundrechtsfeindliche[n] Änderungen des Infektionsschutzgesetzes“ ab.
Dr. Gesine Lötzsch der Fraktion Die Linke nannte die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs der Arbeitgeber über den Impfstatus „völlig überstürzt“. Man müsse gerade in Krisenzeiten sorgsam mit Arbeitsrecht und Datenschutz umgehen, da alles andere Vertrauen zerstöre. Sie unterstütze weitere niedrigschwellige Impfangebote, aber den vorliegenden Gesetzesentwurf könne ihre Fraktion nicht mittragen. Überhaupt brauche es mehr weltweite Solidarität, um die Pandemie zu bewältigen.
Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki betonte im Namen der FDP, dass man den Änderungen nicht zustimmen werde. Es sei völlig unklar, wann der gegenwärtige Ausnahmezustand beendet werde und man wieder zur Normalität zurückkehre. Schließlich erklärte Kubicki ganz grundsätzlich: „Nach unserer Auffassung lassen sich weitere massive Grundrechtseinschränkungen nicht mehr begründen.“
Die Neuregelungen wurden mit 344 Ja-Stimmen der Unions- und SPD-Fraktion gegen 280 Nein-Stimmen der Oppositionsfraktionen sowie einzelner Abgeordneter der Union und SPD angenommen. Veronika Bellmann der CDU/CSU-Fraktion hat sich als einzige Abgeordnete enthalten. 84 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.