Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Johannes Steiniger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Kersten Steinke | DIE LINKE | 191 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I | Nicht beteiligt | |
Frank-Walter Steinmeier | SPD | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dafür gestimmt | |
Rita Stockhofe | CDU/CSU | 122 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dafür gestimmt | |
Stephan Stracke | CDU/CSU | 257 - Ostallgäu | Dafür gestimmt | |
Christoph Strässer | SPD | 129 - Münster | Dagegen gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Nicht beteiligt | |
Matthäus Strebl | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Wolfgang Strengmann-Kuhn | DIE GRÜNEN | 185 - Offenbach | Dagegen gestimmt | |
Karin Strenz | CDU/CSU | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dafür gestimmt | |
Thomas Stritzl | CDU/CSU | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Hans-Christian Ströbele | DIE GRÜNEN | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt | |
Thomas Strobl | CDU/CSU | 267 - Heilbronn | Dafür gestimmt | |
Lena Strothmann | CDU/CSU | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Michael Stübgen | CDU/CSU | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dafür gestimmt | |
Sabine Sütterlin-Waack | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt | |
Kerstin Tack | SPD | 41 - Stadt Hannover I | Dagegen gestimmt | |
Kirsten Tackmann | DIE LINKE | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dagegen gestimmt | |
Azize Tank | DIE LINKE | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Nicht beteiligt | |
Peter Tauber | CDU/CSU | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Nicht beteiligt | |
Claudia Tausend | SPD | 219 - München-Ost | Dagegen gestimmt | |
Frank Tempel | DIE LINKE | 195 - Greiz - Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Harald Terpe | DIE GRÜNEN | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dagegen gestimmt |
Union und SPD haben die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren beschlossen. Die Koalitionsfraktionen entschieden sich kurzfristig dazu, das umstrittene Gesetz auf die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche zu setzen.
Das Gesetz verpflichtet Internetprovider, Telekommunikationsunternehmen und ähnliche Zugangsanbieter zum Speichern sogenannter Verkehrsdaten.
In Zukunft werden gespeichert:
- Angaben, wann wer mit wem telefoniert
- Angaben über die genutzte IP-Adresse im Internet (jeweils für die Dauer von zehn Wochen)
- Angaben über den Standort bei Nutzung des Mobilfunknetzes, etwa bei Telefonaten, dem verschicken von SMS oder dem Verbinden mit dem Internet (für die Dauer von vier Wochen).
Die Inhalte der Kommunikation werden eigentlich nicht gespeichert. Eine Aunahme bildet wohl die SMS, deren Inhalte technisch bedingt mitgespeichert werden. Der Zugriff auf die Daten durch Ermittlungsbehörden soll laut Union und SPD nur erlaubt sein, wenn es der Aufklärung oder der Verhinderung von besonders schweren Straftaten, etwa im Bereich Terrorismus oder Kinderpornografie, dient und ein Richter seine Zustimmung gegeben hat. Die Regierungskoalition erhofft sich, dass mithilfe der gespeicherten Daten Straftaten besser aufgeklärt und die Gefahrenabwehr gestärkt wird.
Ein besonders umstrittener Punkt in den Gesetz ist der neue Straftatbestand der Datenhehlerei. In Zukunft soll das zugänglich machen von illegal beschafften Daten unter Strafe gestellt werden. Kritiker befürchten, dass Whistleblower und investigative Journalisten zukünftig für ihre Arbeit strafrechtlich belangt werden könnten.
Die Opposition sowie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren u.a., dass mit einer anlasslosen Datenspeicherung die Unschuldsvermutung abgeschafft werde. Nach Ansicht der Kritiker könne eine Vorratsdatenspeicherung Terrorismus oder Kriminalität auch nicht verhindern, wie etwa der Anschlag auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo bewiesen habe (in Frankreich existiert eine Vorratsdatenspeicherung). Außerdem würde mit der Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten alte Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wiederholt gekippt.