Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Bernd Westphal | SPD | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Kai Whittaker | CDU/CSU | 273 - Rastatt | Dafür gestimmt | |
Peter Wichtel | CDU/CSU | 185 - Offenbach | Dafür gestimmt | |
Andrea Wicklein | SPD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Nicht beteiligt | |
Annette Widmann-Mauz | CDU/CSU | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Heinz Wiese | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Dirk Wiese | SPD | 147 - Hochsauerlandkreis | Dafür gestimmt | |
Klaus-Peter Willsch | CDU/CSU | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Valerie Wilms | DIE GRÜNEN | 7 - Pinneberg | Dagegen gestimmt | |
Elisabeth Winkelmeier-Becker | CDU/CSU | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Oliver Wittke | CDU/CSU | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt | |
Dagmar Wöhrl | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Waltraud Wolff | SPD | 67 - Börde - Jerichower Land | Nicht beteiligt | |
Birgit Wöllert | DIE LINKE | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dagegen gestimmt | |
Barbara Woltmann | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Jörn Wunderlich | DIE LINKE | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Gülistan Yüksel | SPD | 109 - Mönchengladbach | Dagegen gestimmt | |
Hubertus Zdebel | DIE LINKE | 129 - Münster | Nicht beteiligt | |
Tobias Zech | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Heinrich Zertik | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Emmi Zeulner | CDU/CSU | 240 - Kulmbach | Dafür gestimmt | |
Dagmar Ziegler | SPD | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Stefan Zierke | SPD | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Matthias Zimmer | CDU/CSU | 182 - Frankfurt am Main I | Nicht beteiligt | |
Sabine Zimmermann | DIE LINKE | 165 - Zwickau | Nicht beteiligt |
Union und SPD haben die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren beschlossen. Die Koalitionsfraktionen entschieden sich kurzfristig dazu, das umstrittene Gesetz auf die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche zu setzen.
Das Gesetz verpflichtet Internetprovider, Telekommunikationsunternehmen und ähnliche Zugangsanbieter zum Speichern sogenannter Verkehrsdaten.
In Zukunft werden gespeichert:
- Angaben, wann wer mit wem telefoniert
- Angaben über die genutzte IP-Adresse im Internet (jeweils für die Dauer von zehn Wochen)
- Angaben über den Standort bei Nutzung des Mobilfunknetzes, etwa bei Telefonaten, dem verschicken von SMS oder dem Verbinden mit dem Internet (für die Dauer von vier Wochen).
Die Inhalte der Kommunikation werden eigentlich nicht gespeichert. Eine Aunahme bildet wohl die SMS, deren Inhalte technisch bedingt mitgespeichert werden. Der Zugriff auf die Daten durch Ermittlungsbehörden soll laut Union und SPD nur erlaubt sein, wenn es der Aufklärung oder der Verhinderung von besonders schweren Straftaten, etwa im Bereich Terrorismus oder Kinderpornografie, dient und ein Richter seine Zustimmung gegeben hat. Die Regierungskoalition erhofft sich, dass mithilfe der gespeicherten Daten Straftaten besser aufgeklärt und die Gefahrenabwehr gestärkt wird.
Ein besonders umstrittener Punkt in den Gesetz ist der neue Straftatbestand der Datenhehlerei. In Zukunft soll das zugänglich machen von illegal beschafften Daten unter Strafe gestellt werden. Kritiker befürchten, dass Whistleblower und investigative Journalisten zukünftig für ihre Arbeit strafrechtlich belangt werden könnten.
Die Opposition sowie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren u.a., dass mit einer anlasslosen Datenspeicherung die Unschuldsvermutung abgeschafft werde. Nach Ansicht der Kritiker könne eine Vorratsdatenspeicherung Terrorismus oder Kriminalität auch nicht verhindern, wie etwa der Anschlag auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo bewiesen habe (in Frankreich existiert eine Vorratsdatenspeicherung). Außerdem würde mit der Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten alte Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wiederholt gekippt.