Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit hat der Bundestag ein Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe beschlossen. Bei der Abstimmung war die Fraktionsdisziplin aufgehoben.

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Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
9
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dagegen gestimmt
Portrait von Peter HintzePeter HintzeCDU/CSU102 - Wuppertal I Dagegen gestimmt
Portrait von Petra HinzPetra HinzSPD120 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Heribert HirteHeribert HirteCDU/CSU94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD212 - Südpfalz Dagegen gestimmt
Portrait von Robert HochbaumRobert HochbaumCDU/CSU166 - Vogtlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten HoffmannThorsten HoffmannCDU/CSU142 - Dortmund I Dagegen gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterDIE GRÜNEN222 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Inge HögerInge HögerDIE LINKE133 - Herford - Minden-Lübbecke II Nicht beteiligt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel HöhnBärbel HöhnDIE GRÜNEN117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Karl HolmeierKarl HolmeierCDU/CSU234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Josef HolzenkampFranz-Josef HolzenkampCDU/CSU32 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Hendrik HoppenstedtHendrik HoppenstedtCDU/CSU43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Portrait von Margaret HorbMargaret HorbCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HornhuesBettina HornhuesCDU/CSU55 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Portrait von Karl-Heinz (Charles M.) HuberKarl-Heinz (Charles M.) HuberCDU/CSU186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Anette HübingerAnette HübingerCDU/CSU296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Sigrid HupachSigrid HupachDIE LINKE189 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I Dagegen gestimmt
Hubert HüppeHubert HüppeCDU/CSU144 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias IlgenMatthias IlgenSPD2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dagegen gestimmt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU215 - Freising Dafür gestimmt
Symbolbild Gesundheit

Der Vorschlag einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) erreichte bereits im ersten Wahldurchgang die erforderliche absolute Mehrheit. Die Fraktionen im Parlament hatten sich im Vorfeld der Abstimmung darauf geeinigt, die Fraktionsdisziplin aufzuheben und den Abgeordneten so die Entscheidung frei zu überlassen.

Insgesamt standen im ersten Wahldurchgang vier Gesetzentwürfe zur Auswahl, die von einer Liberalisierung bis zu einem kompletten Verbot jeglicher Suizidbeihilfe reichten:
 

  • Der letztlich erfolgreiche Vorschlag wurde von einer breiten Parlamentariergruppe getragen und sieht vor, geschäftsmäßige Sterbehilfe - wie sie etwa von einigen Vereinen angeboten wird - unter Strafe zu stellen. "Geschäftsmäßig" meint das auf Wiederholung angelegte, organisierte und gewinnorientierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Bis zu drei Jahre Haft sind vorgesehen, wenn Sterbewilligen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone. Einige Kritiker des Gesetzes meinen, dass z.B. Mediziner auch weiterhin in einer rechtlichen Grauzone agieren. Denn sie handelten bereits geschäftsmäßig, wenn sie etwas regelmäßig durchführten.
  • Eine zweite Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (SPD) lehnte eine Strafrechtsverschärfung ab und plädierte dafür, sterbenskranken Menschen einen ärztlich begleiteten Suizid zu ermöglichen.
  • Von einer Gruppe aus Linken und Grünen um die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast kam ein Vorschlag, der die vollständige Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid vorsah. Auch die umstrittenen Sterbehilfevereine sollten erlaubt werden, solange sie nicht gewerbsmäßig handelten.
  • Ein Vorschlag aus den Reihen der Unionsfraktion sah ein generelles Verbot jeglicher Suizidbeihilfe vor – auch Angehörigen sollte die "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" strengstens verboten sein und bei Zuwiderhandlung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.


Da sich bereits im ersten Wahldurchgang eine absolute Mehrheit der Parlamentarier hinter dem ersten Gesetzentwurf versammelte, war keine weitere Abstimmung über die alternativen Gesetzentwürfe nötig geworden. Bei der endgültigen namentlichen Abstimmung votierten 360 der 602 anwesenden Abgeordneten für den Vorschlag von Brand/Griese.