Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Jan Korte | DIE LINKE | 71 - Anhalt | Dagegen gestimmt | |
Hartmut Koschyk | CDU/CSU | 237 - Bayreuth | Dafür gestimmt | |
Sylvia Kotting-Uhl | DIE GRÜNEN | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Kordula Kovac | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Anette Kramme | SPD | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Jutta Krellmann | DIE LINKE | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dagegen gestimmt | |
Michael Kretschmer | CDU/CSU | 157 - Görlitz | Dafür gestimmt | |
Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 279 - Pforzheim | Dafür gestimmt | |
Günter Krings | CDU/CSU | 109 - Mönchengladbach | Dafür gestimmt | |
Oliver Krischer | DIE GRÜNEN | 90 - Düren | Dagegen gestimmt | |
Hans-Ulrich Krüger | SPD | 113 - Wesel I | Dafür gestimmt | |
Rüdiger Kruse | CDU/CSU | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Bettina Kudla | CDU/CSU | 152 - Leipzig I | Dafür gestimmt | |
Christian Kühn | DIE GRÜNEN | 290 - Tübingen | Dagegen gestimmt | |
Stephan Kühn | DIE GRÜNEN | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dafür gestimmt | |
Helga Kühn-Mengel | SPD | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Roy Kühne | CDU/CSU | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt | |
Renate Künast | DIE GRÜNEN | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Katrin Kunert | DIE LINKE | 66 - Altmark | Dagegen gestimmt | |
Markus Kurth | DIE GRÜNEN | 142 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Günter Lach | CDU/CSU | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dafür gestimmt | |
Uwe Lagosky | CDU/CSU | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Dafür gestimmt | |
Christine Lambrecht | SPD | 188 - Bergstraße | Dafür gestimmt | |
Karl A. Lamers | CDU/CSU | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Andreas Lämmel | CDU/CSU | 159 - Dresden I | Enthalten |
Der Vorschlag einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) erreichte bereits im ersten Wahldurchgang die erforderliche absolute Mehrheit. Die Fraktionen im Parlament hatten sich im Vorfeld der Abstimmung darauf geeinigt, die Fraktionsdisziplin aufzuheben und den Abgeordneten so die Entscheidung frei zu überlassen.
Insgesamt standen im ersten Wahldurchgang vier Gesetzentwürfe zur Auswahl, die von einer Liberalisierung bis zu einem kompletten Verbot jeglicher Suizidbeihilfe reichten:
- Der letztlich erfolgreiche Vorschlag wurde von einer breiten Parlamentariergruppe getragen und sieht vor, geschäftsmäßige Sterbehilfe - wie sie etwa von einigen Vereinen angeboten wird - unter Strafe zu stellen. "Geschäftsmäßig" meint das auf Wiederholung angelegte, organisierte und gewinnorientierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Bis zu drei Jahre Haft sind vorgesehen, wenn Sterbewilligen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone. Einige Kritiker des Gesetzes meinen, dass z.B. Mediziner auch weiterhin in einer rechtlichen Grauzone agieren. Denn sie handelten bereits geschäftsmäßig, wenn sie etwas regelmäßig durchführten.
- Eine zweite Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (SPD) lehnte eine Strafrechtsverschärfung ab und plädierte dafür, sterbenskranken Menschen einen ärztlich begleiteten Suizid zu ermöglichen.
- Von einer Gruppe aus Linken und Grünen um die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast kam ein Vorschlag, der die vollständige Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid vorsah. Auch die umstrittenen Sterbehilfevereine sollten erlaubt werden, solange sie nicht gewerbsmäßig handelten.
- Ein Vorschlag aus den Reihen der Unionsfraktion sah ein generelles Verbot jeglicher Suizidbeihilfe vor – auch Angehörigen sollte die "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" strengstens verboten sein und bei Zuwiderhandlung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Da sich bereits im ersten Wahldurchgang eine absolute Mehrheit der Parlamentarier hinter dem ersten Gesetzentwurf versammelte, war keine weitere Abstimmung über die alternativen Gesetzentwürfe nötig geworden. Bei der endgültigen namentlichen Abstimmung votierten 360 der 602 anwesenden Abgeordneten für den Vorschlag von Brand/Griese.