Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Stephan Albani | CDU/CSU | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Katrin Albsteiger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Peter Altmaier | CDU/CSU | 297 - Saarlouis | Dafür gestimmt | |
Luise Amtsberg | DIE GRÜNEN | 5 - Kiel | Nicht beteiligt | |
Kerstin Andreae | DIE GRÜNEN | 281 - Freiburg | Dagegen gestimmt | |
Niels Annen | SPD | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Ingrid Arndt-Brauer | SPD | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dagegen gestimmt | |
Rainer Arnold | SPD | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Artur Auernhammer | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Heike Baehrens | SPD | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Annalena Baerbock | DIE GRÜNEN | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Ulrike Bahr | SPD | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Bettina Bähr-Losse | SPD | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Dorothee Bär | CDU/CSU | 248 - Bad Kissingen | Dafür gestimmt | |
Heinz-Joachim Barchmann | SPD | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dafür gestimmt | |
Thomas Bareiß | CDU/CSU | 295 - Zollernalb - Sigmaringen | Dafür gestimmt | |
Katarina Barley | SPD | 204 - Trier | Dafür gestimmt | |
Doris Barnett | SPD | 208 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Klaus Barthel | SPD | 224 - Starnberg | Dagegen gestimmt | |
Norbert Barthle | CDU/CSU | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt | |
Matthias Bartke | SPD | 19 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Sören Bartol | SPD | 171 - Marburg | Dafür gestimmt | |
Dietmar Bartsch | DIE LINKE | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt | |
Bärbel Bas | SPD | 115 - Duisburg I | Dafür gestimmt | |
Helmut Günter Baumann | CDU/CSU | 164 - Erzgebirgskreis I | Dafür gestimmt |
Das Parlament stimmte namentlich über die umstrittene Änderung von Artikel 90 im Grundgesetz ab. Die Änderung ist Teil eines großen Gesamtpaketes, welches die zukünftigen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern regelt, und benötigte eine 2/3-Mehrheit.
Die Gesetzesänderung der Bundesregierung sieht vor, dass der Bund ab 2020 eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr GmbH gründet, die zukünftig für die Autobahnen verantwortlich sein wird. Diese GmbH soll unveräußerlich der Bundesrepublik gehören, ist jedoch privatrechtlich organisiert. Streckennetze sollen nicht privatisiert werden können, sondern nur Strecken bis 100 km, die in Öffentlich-Private Partnerschaften ausgelagert werden. Diese Begrenzung regelt ein Begleitgesetz, welches wiederum nicht im GG verankert ist.
Dies war der Hauptkritikpunkt der Opposition. Die Fraktion DIE LINKE stimmte geschlossen gegen den Antrag, da sie eine sukzessive Privatisierung der Autobahnen befürchtet. So könnte das Begleitgesetz in der nächsten Legislaturperiode von einer einfachen Mehrheit wieder abgeschafft werden. Die Linksfraktion stellte ihrerseits einen Änderungsantrag, mit dem Ziel, ein Privatisierungsverbot im Grundgesetz zu verankern, das nicht mit einer einfachen Mehrheit wieder abgeschafft werden kann.
Auch die Grünen votierten mit Nein. In der vorausgegangenen Plenardebatte teilten die Redner der Fraktion die Befürchtung, dass das Begleitgesetz, das die ÖPP einschränkt, in der nächsten Legislaturperiode wieder abgeschafft werden könnte. Hintertüren sieht die Oppositionsfraktion ebenfalls nicht als geschlossen an. Auch die Grünen stellten einen Änderungsantrag zur Abstimmung, der allerdings abgelehnt wurde.
Die Regierungskoalition aus Union und SPD sieht in der Schaffung einer zentralen Infrastrukturgesellschaft eine Möglichkeit, die Verwaltung der Autobahnen nun effektiver und effizienter regeln zu können. Die Koalition schloss eine Privatisierung in der Debatte entschieden aus und verdeutlichte, dass die Autobahnen weiterhin im Besitz des Staates bleiben werden. Die SPD-Fraktion erklärte in der vorangegangenen Debatte wiederholt, dass sie durch die geschaffenen Kompromisse die Gefahr einer Privatisierung gänzlich verhindert habe.
Mehrere Abgeordnete von SPD und Union stimmten entgegen der Fraktionsdisziplin gegen den Antrag der eigenen Regierungskoalition und stimmten mit nein.
Die Abstimmung über die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft war Teil eines größeren Gesetzespakets zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzordnung. Das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten zu dem Gesamtpaket haben wir hier dokumentiert.
Zu einzelnen Punkten des Gesetzespakets gab es außerdem Anträge der Oppositionsfraktionen, die allesamt mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt wurden. Das Abstimmungsverhalten finden Sie hier auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.
Die Plenardebatte ist hier auf der Bundestagswebseite als Video anzusehen.