Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Volker Beck | DIE GRÜNEN | 94 - Köln II | Dagegen gestimmt | |
Marieluise Beck | DIE GRÜNEN | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Uwe Beckmeyer | SPD | 55 - Bremen II - Bremerhaven | Dafür gestimmt | |
Maik Beermann | CDU/CSU | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Herbert Behrens | DIE LINKE | 34 - Osterholz - Verden | Dagegen gestimmt | |
Manfred Behrens | CDU/CSU | 67 - Börde - Jerichower Land | Dafür gestimmt | |
Veronika Bellmann | CDU/CSU | 161 - Mittelsachsen | Dafür gestimmt | |
Sybille Benning | CDU/CSU | 129 - Münster | Dafür gestimmt | |
André Berghegger | CDU/CSU | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt | |
Christoph Bergner | CDU/CSU | 72 - Halle | Dafür gestimmt | |
Ute Bertram | CDU/CSU | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Peter Beyer | CDU/CSU | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Steffen Bilger | CDU/CSU | 265 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt | |
Karin Binder | DIE LINKE | 271 - Karlsruhe-Stadt | Nicht beteiligt | |
Lothar Binding | SPD | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Clemens Binninger | CDU/CSU | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Matthias W. Birkwald | DIE LINKE | 94 - Köln II | Dagegen gestimmt | |
Peter Bleser | CDU/CSU | 201 - Mosel/Rhein-Hunsrück | Dafür gestimmt | |
Burkhard Blienert | SPD | 137 - Paderborn - Gütersloh III | Dafür gestimmt | |
Heidrun Bluhm-Förster | DIE LINKE | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Nicht beteiligt | |
Maria Böhmer | CDU/CSU | 208 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Bosbach | CDU/CSU | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Norbert Brackmann | CDU/CSU | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Klaus Brähmig | CDU/CSU | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dafür gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 174 - Fulda | Dafür gestimmt |
Das Parlament stimmte namentlich über die umstrittene Änderung von Artikel 90 im Grundgesetz ab. Die Änderung ist Teil eines großen Gesamtpaketes, welches die zukünftigen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern regelt, und benötigte eine 2/3-Mehrheit.
Die Gesetzesänderung der Bundesregierung sieht vor, dass der Bund ab 2020 eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr GmbH gründet, die zukünftig für die Autobahnen verantwortlich sein wird. Diese GmbH soll unveräußerlich der Bundesrepublik gehören, ist jedoch privatrechtlich organisiert. Streckennetze sollen nicht privatisiert werden können, sondern nur Strecken bis 100 km, die in Öffentlich-Private Partnerschaften ausgelagert werden. Diese Begrenzung regelt ein Begleitgesetz, welches wiederum nicht im GG verankert ist.
Dies war der Hauptkritikpunkt der Opposition. Die Fraktion DIE LINKE stimmte geschlossen gegen den Antrag, da sie eine sukzessive Privatisierung der Autobahnen befürchtet. So könnte das Begleitgesetz in der nächsten Legislaturperiode von einer einfachen Mehrheit wieder abgeschafft werden. Die Linksfraktion stellte ihrerseits einen Änderungsantrag, mit dem Ziel, ein Privatisierungsverbot im Grundgesetz zu verankern, das nicht mit einer einfachen Mehrheit wieder abgeschafft werden kann.
Auch die Grünen votierten mit Nein. In der vorausgegangenen Plenardebatte teilten die Redner der Fraktion die Befürchtung, dass das Begleitgesetz, das die ÖPP einschränkt, in der nächsten Legislaturperiode wieder abgeschafft werden könnte. Hintertüren sieht die Oppositionsfraktion ebenfalls nicht als geschlossen an. Auch die Grünen stellten einen Änderungsantrag zur Abstimmung, der allerdings abgelehnt wurde.
Die Regierungskoalition aus Union und SPD sieht in der Schaffung einer zentralen Infrastrukturgesellschaft eine Möglichkeit, die Verwaltung der Autobahnen nun effektiver und effizienter regeln zu können. Die Koalition schloss eine Privatisierung in der Debatte entschieden aus und verdeutlichte, dass die Autobahnen weiterhin im Besitz des Staates bleiben werden. Die SPD-Fraktion erklärte in der vorangegangenen Debatte wiederholt, dass sie durch die geschaffenen Kompromisse die Gefahr einer Privatisierung gänzlich verhindert habe.
Mehrere Abgeordnete von SPD und Union stimmten entgegen der Fraktionsdisziplin gegen den Antrag der eigenen Regierungskoalition und stimmten mit nein.
Die Abstimmung über die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft war Teil eines größeren Gesetzespakets zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzordnung. Das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten zu dem Gesamtpaket haben wir hier dokumentiert.
Zu einzelnen Punkten des Gesetzespakets gab es außerdem Anträge der Oppositionsfraktionen, die allesamt mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt wurden. Das Abstimmungsverhalten finden Sie hier auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.
Die Plenardebatte ist hier auf der Bundestagswebseite als Video anzusehen.