Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Norbert Schindler | CDU/CSU | 209 - Neustadt - Speyer | Dafür gestimmt |
![]() | Tankred Schipanski | CDU/CSU | 192 - Gotha - Ilm-Kreis | Dafür gestimmt |
![]() | Michael Schlecht | DIE LINKE | 275 - Mannheim | Nicht beteiligt |
![]() | Dorothee Schlegel | SPD | 276 - Odenwald - Tauber | Dafür gestimmt |
![]() | Frithjof Schmidt | DIE GRÜNEN | 140 - Bochum I | Dagegen gestimmt |
![]() | Ulla Schmidt | SPD | 87 - Aachen I | Nicht beteiligt |
![]() | Matthias Schmidt | SPD | 84 - Berlin-Treptow-Köpenick | Dafür gestimmt |
![]() | Dagmar Schmidt | SPD | 172 - Lahn-Dill | Dafür gestimmt |
![]() | Christian Schmidt | CDU/CSU | 243 - Fürth | Dafür gestimmt |
![]() | Gabriele Schmidt | CDU/CSU | Dafür gestimmt | |
![]() | Carsten Schneider | SPD | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt |
![]() | Patrick Schnieder | CDU/CSU | 203 - Bitburg | Dafür gestimmt |
![]() | Elfi Scho-Antwerpes | SPD | 94 - Köln II | Dafür gestimmt |
![]() | Nadine Schön | CDU/CSU | 298 - St. Wendel | Dafür gestimmt |
![]() | Kristina Schröder | CDU/CSU | 179 - Wiesbaden | Dafür gestimmt |
![]() | Ole Schröder | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt |
![]() | Ursula Schulte | SPD | 126 - Borken II | Dafür gestimmt |
![]() | Bernhard Schulte-Drüggelte | CDU/CSU | 146 - Soest | Dafür gestimmt |
![]() | Swen Schulz | SPD | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dafür gestimmt |
![]() | Kordula Schulz-Asche | DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt |
![]() | Klaus-Peter Schulze | CDU/CSU | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt |
![]() | Uwe Schummer | CDU/CSU | 111 - Viersen | Dafür gestimmt |
![]() | Ewald Schurer | SPD | 214 - Erding - Ebersberg | Dafür gestimmt |
![]() | Armin Schuster | CDU/CSU | 282 - Lörrach - Müllheim | Dafür gestimmt |
![]() | Frank Schwabe | SPD | 121 - Recklinghausen I | Dafür gestimmt |
Ziel des neuen Gesetztes ist, für die ab 2025 erworbene Rentenanwartschaft ein einheitliches Recht in Ost und West zu schaffen.
Die Angleichung soll in mehreren Schritten erfolgen. Zuerst soll der Rentenwert Ost zum 01. Juli 2018 auf 95,8% des Westwertes angehoben werden, später die Bezugsgröße Ost sowie die Beitragsbemessungsgrenze Ost zum 01. Januar 2019 entsprechend an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden. Die Hochwertungsfaktoren sollen gleichzeitig abgesenkt werden. Anschließend sollen die Verhältniswerte zwischen dem aktuellen Rentenwert Ost und dem Westwert jedes Jahr um 0,7% angehoben werden, bis sie zum 01. Juli 2024 sich gegenseitig entsprechen.
Die Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze Ost werden nun jährlich an die Westwerte angenähert und zum 01. Januar 2025 vollständig angehoben. Die Hochwertung der erzielten Verdienste in den neuen Bundesländern soll abgesenkt und ab dem 01. Januar 2025 dann vollständig entfallen. Ab dem 01. Juli 2024 soll ein einheitlicher Rentenwert gelten.
Die CDU/CSU vertritt die Meinung, dass die Anpassung der Renten bis 2024 zu einer endgültigen Anpassung kommen müsse. Alles, was aus eigener wirtschaftlicher Kraft und positiver Lohnentwicklung geschehe, wirke entlastend, da es nicht über staatliche Mittel oder Beitragsmittel finanziert werden muss.
Die SPD sieht in dem Gesetz die Möglichkeit, ein Stück Gerechtigkeit herzustellen und der empfundenen Ungerechtigkeit der Menschen im Osten entgegenzuwirken. Allerdings kritisiert sie, dass der größte Teil beitrags- und nicht steuerfinanziert sei. Zudem sei das Gesetz nicht geeignet, alle Probleme und Ungerechtigkeiten zu beheben und verweist auf die Idee eines Härtefallfonds.
Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag, da sie befürchten, diese Maßnahme würde zu eimem Anstieg der Beitragssätze führen. Man sollte lieber von Steuersenkungen Abstand nehmen und dafür Familien und Geringverdiener bei Sozialversicherungsbeiträgen entlasten.
Die Linksfraktion enthielt sich geschlossen. Sie sieht die Rentenüberleitung zwar als längst überfällig an, allerdings ist für sie die ersatzlose Streichung der Hochwertung bzw. die Umrechnung der Ostlöhne inakzeptabel. Diese sei eine Ausgleichsfunktion, da immer noch Lohnungleichheit zwischen den alten und neuen Bundesländern herrsche.
Hintergrund zu den unterschiedlichen Renten in Ost und West:
Mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991 begann Wiedervereinigungsprozess bezüglich der Rente und gilt bis zur Herstellung gleicher Verhältnisse in Ost und West.
Das Hauptziel war die Neuberechnung der Ostrenten nach dem Rentenrecht der BRD. Entgelte oberhalb der relativ niedrigen und konstanten Beitragsbemessungsgrenze sollten einerseits berücksichtigt werden, andererseits waren die Entgelte generell sehr niedrig, was auch zu niedrigen Renten führte.
Deshalb wurden die DDR-Entgelte mittels Umrechnungsfaktoren für die Jahre 1950 bis 1977 höher gewertet. Der errechnete Rentenbetrag bis Ende 1996 wurde mit dem Rentenbetrag zum Stichtag Dezember 1991 verglichen und bei niedrigerer Rente mit dem Auffüllbetrag angehoben.
Die Rentenversicherung wird finanziert durch die Arbeitgeber, Bundeszuschüsse und die Versicherten selbst. Durch das Hinzukommen der neuen Bundesländer entstand aber ein Finanzbedarf, der Umverteilungseffekte bedingte. Die Ostbeiträge konnten die Ostrenten nicht finanzieren, weshalb der Bund und die Rentenversicherung die Kosten tragen mussten. Dieser West-Ost Transfer kostetet 1992 noch 2,4 Milliarden Euro, im Jahr 2012 schätzungsweise 15 Milliarden Euro.