Erbschaftssteuerreform bzg. Firmenerbe

Union und SPD haben mit ihrer Parlamentsmehrheit eine Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Eine Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden.

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Dafür gestimmt
446
Dagegen gestimmt
119
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Michael SchlechtMichael SchlechtDIE LINKE275 - Mannheim Dagegen gestimmt
Portrait von Dorothee SchlegelDorothee SchlegelSPD276 - Odenwald - Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Heiko SchmelzleHeiko SchmelzleCDU/CSU24 - Aurich - Emden Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele SchmidtGabriele SchmidtCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Frithjof SchmidtFrithjof SchmidtDIE GRÜNEN140 - Bochum I Dagegen gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD87 - Aachen I Dafür gestimmt
Dagmar Schmidt, MdB (2017)Dagmar SchmidtSPD172 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait von Matthias SchmidtMatthias SchmidtSPD84 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Christian SchmidtChristian SchmidtCDU/CSU243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Patrick SchniederPatrick SchniederCDU/CSU203 - Bitburg Dafür gestimmt
Portrait von Elfi Scho-AntwerpesElfi Scho-AntwerpesSPD94 - Köln II Dafür gestimmt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - St. Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Kristina SchröderKristina SchröderCDU/CSU179 - Wiesbaden Dafür gestimmt
Portrait von Ole SchröderOle SchröderCDU/CSU7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Ursula SchulteUrsula SchulteSPD126 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard Schulte-DrüggelteBernhard Schulte-DrüggelteCDU/CSU146 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Kordula Schulz-AscheKordula Schulz-AscheDIE GRÜNEN181 - Main-Taunus Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus-Peter SchulzeKlaus-Peter SchulzeCDU/CSU64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Uwe SchummerUwe SchummerCDU/CSU111 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Ewald SchurerEwald SchurerSPD214 - Erding - Ebersberg Enthalten
Portrait von Armin SchusterArmin SchusterCDU/CSU282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchwartzeStefan SchwartzeSPD133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Symbolfoto Büro

Durch die Reform werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dies gilt aber nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Besteuerung nicht verkraften würden.

Die Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform:

  • ab einem Erbe von 26 Mio. Euro wird geprüft, ob und wie viel Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Ein Firmenerbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer finanziell überfordern würde.
  • ab einem Erbe von 90 Mio. Euro gibt es keine Steuernachlässe
  • Betriebe ab 6 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten.

Die Regierung erwartet zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von gut 200 Mio. Euro. Aus Sicht der Opposition sind die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen zu großzügig und daher verfassungswidrig.

Ob die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft treten kann, ist unklar, da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Dort verfügen Union und SPD über keine ausreichende Mehrheit.

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Dezember 2014 nötig geworden.