Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Sebastian Steineke | CDU/CSU | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Johannes Steiniger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Kersten Steinke | DIE LINKE | 191 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I | Dagegen gestimmt | |
Frank-Walter Steinmeier | SPD | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dafür gestimmt | |
Rita Stockhofe | CDU/CSU | 122 - Recklinghausen II | Nicht beteiligt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dafür gestimmt | |
Stephan Stracke | CDU/CSU | 257 - Ostallgäu | Dafür gestimmt | |
Christoph Strässer | SPD | 129 - Münster | Dafür gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Matthäus Strebl | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Wolfgang Strengmann-Kuhn | DIE GRÜNEN | 185 - Offenbach | Dagegen gestimmt | |
Karin Strenz | CDU/CSU | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dafür gestimmt | |
Thomas Stritzl | CDU/CSU | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Hans-Christian Ströbele | DIE GRÜNEN | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt | |
Thomas Strobl | CDU/CSU | 267 - Heilbronn | Dafür gestimmt | |
Lena Strothmann | CDU/CSU | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Michael Stübgen | CDU/CSU | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dafür gestimmt | |
Sabine Sütterlin-Waack | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Nicht beteiligt | |
Kerstin Tack | SPD | 41 - Stadt Hannover I | Dafür gestimmt | |
Kirsten Tackmann | DIE LINKE | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dagegen gestimmt | |
Azize Tank | DIE LINKE | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Peter Tauber | CDU/CSU | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dafür gestimmt | |
Claudia Tausend | SPD | 219 - München-Ost | Dafür gestimmt | |
Frank Tempel | DIE LINKE | 195 - Greiz - Altenburger Land | Dagegen gestimmt |
Seitdem das Bundesarbeitsgericht 2010 den bis dahin geltenden Grundsatz der Tarifeinheit gekippt hat, ist eine sogenannte Tarifpluralität möglich. Das bedeutete, dass in einem Betrieb verschiedene Tarife für die gleiche Berufsgruppe bestehen konnten, weil Mitglieder einer Berufsgruppe von verschiedenen Gewerkschaften vertreten sein können und jede der Gewerkschaften eigene Tarifverträge mit dem Arbeitgeber aushandeln kann.
Das nun verabschiedete Gesetz sieht vor, dass künftig für eine Berufsgruppe in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gültig sein kann. Die Gewerkschaften sollen durch Absprachen, Aufteilung der Zuständigkeiten untereinander etc. verhindern, dass es zu einer Tarifkollision, also zwei unterschiedliche Tarifverträge für die gleiche Berufsgruppe, kommt. Gelingt ihnen das nicht, dann greift das neu beschlossene Gesetz der Tarifeinheit und damit das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip: es gilt dann allein der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft im Betrieb.
Die größere Gewerkschaft ist diejenige, die zum Zeitpunkt der Kollision der Tarifverträge die meisten Mitglieder im Betrieb hat. Eine Kollision ist dann erreicht, wenn eine Gewerkschaft einen neuen Tarifvertrag für eine Berufsgruppe schriftlich abschließt, für die es bereits einen anderen von einer anderen Gewerkschaft ausgehandelten Tarifvertrag gibt. Dann tritt allein der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft in Kraft.
Die kleinere Gewerkschaft, deren ausgehandelter Tarifvertrag nicht mehr gültig ist, hat dann das Recht den Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft nachzuzeichnen, so dass dieser auch für ihre Mitglieder gilt und sie nicht auf einmal ohne Tarifvertrag dar stehen. Zudem bekommt eine Gewerkschaft, die nicht an den Verhandlungen der konkurrierenden Gewerkschaft beteiligt ist, das Recht von dem Arbeitgeber angehört zu werden. So werden nach Ansicht der Bundesregierung kleine Gewerkschaften weiterhin berücksichtigt.
Die neue Regelung soll nichts an dem Arbeitskampfrecht ändern, also dem Recht der Gewerkschaften zu streiken, so steht es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Allerdings könnte ein Gericht im Einzelfall einen Streik auf der Grundlage des neuen Tarifeinheitsgesetzes als unverhältnismäßig erklären und untersagen. Das wäre der Fall, wenn eine Gewerkschaft streikt, um Tarifänderungen für eine Berufsgruppe zu erwirken, bei der die Mehrheit der Mitglieder im Betrieb in einer anderen Gewerkschaft organisiert ist. Dann könnte dieser Streik als unverhältnismäßig befunden werden, da mit dem Streik ein Ziel erreicht werden soll, dass gar nicht erreicht werden kann, da die Gewerkschaft nicht über die Mehrheit verfügt, sich ihr ausgehandelter Tarifvertrag nicht im Betrieb Gültigkeit erlangen kann.
Die Oppositionsparteien Linke und Grüne sehen deswegen in dem Gesetz einen indirekten Versuch das Streikrecht auszuhebeln.
Auch Gewerkschaften wie Ver.di, NGG und GEW haben sich im Vorfeld gegen das Gesetz ausgesprochen. Der Beamtenbund und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben bereits angekündigt, eine Verfassungsklage gegen das neu beschlossene Gesetz zu erheben.
Aktualität erhält das Tarifeinheitsgesetz durch den derzeitigen Tarifstreit bei der Deutschen Bahn. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beanspruchen beide für ihre Mitglieder, die teilweise denselben Berufsgruppen angehören, wie zum Beispiel die Zugbegleiter, eigenständig Tarife auszuhandeln.