Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dafür gestimmt | |
Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dagegen gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Christel Voßbeck-Kayser | CDU/CSU | 150 - Märkischer Kreis II | Dafür gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE | 107 - Düsseldorf II | Nicht beteiligt | |
Doris Wagner | DIE GRÜNEN | 218 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | DIE GRÜNEN | 216 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt | |
Nina Warken | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Halina Wawzyniak | DIE LINKE | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt | |
Gabi Weber | SPD | 205 - Montabaur | Dafür gestimmt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dafür gestimmt | |
Albert Weiler | CDU/CSU | 194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis | Dafür gestimmt | |
Marcus Weinberg | CDU/CSU | 19 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Harald Weinberg | DIE LINKE | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Peter Weiß | CDU/CSU | 283 - Emmendingen - Lahr | Dafür gestimmt | |
Anja Weisgerber | CDU/CSU | 250 - Schweinfurt | Dafür gestimmt | |
Sabine Weiss | CDU/CSU | 113 - Wesel I | Dafür gestimmt | |
Ingo Wellenreuther | CDU/CSU | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Karl-Georg Wellmann | CDU/CSU | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Marian Wendt | CDU/CSU | 151 - Nordsachsen | Dafür gestimmt | |
Katrin Werner | DIE LINKE | 204 - Trier | Nicht beteiligt |
Seitdem das Bundesarbeitsgericht 2010 den bis dahin geltenden Grundsatz der Tarifeinheit gekippt hat, ist eine sogenannte Tarifpluralität möglich. Das bedeutete, dass in einem Betrieb verschiedene Tarife für die gleiche Berufsgruppe bestehen konnten, weil Mitglieder einer Berufsgruppe von verschiedenen Gewerkschaften vertreten sein können und jede der Gewerkschaften eigene Tarifverträge mit dem Arbeitgeber aushandeln kann.
Das nun verabschiedete Gesetz sieht vor, dass künftig für eine Berufsgruppe in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gültig sein kann. Die Gewerkschaften sollen durch Absprachen, Aufteilung der Zuständigkeiten untereinander etc. verhindern, dass es zu einer Tarifkollision, also zwei unterschiedliche Tarifverträge für die gleiche Berufsgruppe, kommt. Gelingt ihnen das nicht, dann greift das neu beschlossene Gesetz der Tarifeinheit und damit das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip: es gilt dann allein der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft im Betrieb.
Die größere Gewerkschaft ist diejenige, die zum Zeitpunkt der Kollision der Tarifverträge die meisten Mitglieder im Betrieb hat. Eine Kollision ist dann erreicht, wenn eine Gewerkschaft einen neuen Tarifvertrag für eine Berufsgruppe schriftlich abschließt, für die es bereits einen anderen von einer anderen Gewerkschaft ausgehandelten Tarifvertrag gibt. Dann tritt allein der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft in Kraft.
Die kleinere Gewerkschaft, deren ausgehandelter Tarifvertrag nicht mehr gültig ist, hat dann das Recht den Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft nachzuzeichnen, so dass dieser auch für ihre Mitglieder gilt und sie nicht auf einmal ohne Tarifvertrag dar stehen. Zudem bekommt eine Gewerkschaft, die nicht an den Verhandlungen der konkurrierenden Gewerkschaft beteiligt ist, das Recht von dem Arbeitgeber angehört zu werden. So werden nach Ansicht der Bundesregierung kleine Gewerkschaften weiterhin berücksichtigt.
Die neue Regelung soll nichts an dem Arbeitskampfrecht ändern, also dem Recht der Gewerkschaften zu streiken, so steht es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Allerdings könnte ein Gericht im Einzelfall einen Streik auf der Grundlage des neuen Tarifeinheitsgesetzes als unverhältnismäßig erklären und untersagen. Das wäre der Fall, wenn eine Gewerkschaft streikt, um Tarifänderungen für eine Berufsgruppe zu erwirken, bei der die Mehrheit der Mitglieder im Betrieb in einer anderen Gewerkschaft organisiert ist. Dann könnte dieser Streik als unverhältnismäßig befunden werden, da mit dem Streik ein Ziel erreicht werden soll, dass gar nicht erreicht werden kann, da die Gewerkschaft nicht über die Mehrheit verfügt, sich ihr ausgehandelter Tarifvertrag nicht im Betrieb Gültigkeit erlangen kann.
Die Oppositionsparteien Linke und Grüne sehen deswegen in dem Gesetz einen indirekten Versuch das Streikrecht auszuhebeln.
Auch Gewerkschaften wie Ver.di, NGG und GEW haben sich im Vorfeld gegen das Gesetz ausgesprochen. Der Beamtenbund und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben bereits angekündigt, eine Verfassungsklage gegen das neu beschlossene Gesetz zu erheben.
Aktualität erhält das Tarifeinheitsgesetz durch den derzeitigen Tarifstreit bei der Deutschen Bahn. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beanspruchen beide für ihre Mitglieder, die teilweise denselben Berufsgruppen angehören, wie zum Beispiel die Zugbegleiter, eigenständig Tarife auszuhandeln.