Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Markus Paschke | SPD | 25 - Unterems | Dagegen gestimmt | |
Martin Patzelt | CDU/CSU | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dagegen gestimmt | |
Martin Pätzold | CDU/CSU | 86 - Berlin-Lichtenberg | Dagegen gestimmt | |
Petra Pau | DIE LINKE | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dafür gestimmt | |
Lisa Paus | DIE GRÜNEN | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Christian Petry | SPD | 298 - St. Wendel | Dagegen gestimmt | |
Harald Petzold | DIE LINKE | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dafür gestimmt | |
Ulrich Petzold | CDU/CSU | 70 - Dessau - Wittenberg | Dagegen gestimmt | |
Sibylle Pfeiffer | CDU/CSU | 172 - Lahn-Dill | Dagegen gestimmt | |
Joachim Pfeiffer | CDU/CSU | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Jeannine Pflugradt | SPD | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt | |
Detlev Pilger | SPD | 200 - Koblenz | Dagegen gestimmt | |
Richard Pitterle | DIE LINKE | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Eckhard Pols | CDU/CSU | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dagegen gestimmt | |
Joachim Poß | SPD | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Sabine Poschmann | SPD | 143 - Dortmund II | Dagegen gestimmt | |
Achim Post | SPD | 134 - Minden-Lübbecke I | Dagegen gestimmt | |
Florian Post | SPD | 218 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Brigitte Pothmer | DIE GRÜNEN | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Wilhelm Priesmeier | SPD | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dagegen gestimmt | |
Florian Pronold | SPD | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Sascha Raabe | SPD | 180 - Hanau | Dagegen gestimmt | |
Simone Raatz | SPD | 161 - Mittelsachsen | Dagegen gestimmt | |
Martin Rabanus | SPD | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dagegen gestimmt | |
Thomas Rachel | CDU/CSU | 90 - Düren | Dagegen gestimmt |
Die Grünen-Fraktion verfolgte mit ihrem Antrag (18/1458) das Ziel, dass sich die Bundesregierung im Europäischen Rat für die Ablehnung von außergerichtlichen Schiedsverfahren einsetzt. Hiermit sollte erreicht werden, dass in den Freihandelsabkommen TTIP und CETA keine Gelegenheit eingeräumt wird, dass Konzerne Staaten vor internationalen Schiedsgerichten (außerhalb der ordentlichen staatlichen Gerichtsbarkeit) verklagen können.
Im Ablehnungsbeschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Energie forderte Fraktion CDU/CSU, dass "Schiedsgerichtsverfahren nicht per se zu verurteilen seien". Die Union-Fraktion sei aber grundsätzlich offen für Diskussionen, ob die Schiedsgerichtsverfahren eingeschränkt werden müssten.
Die SPD-Fraktion verdeutlichte, dass die Schiedsgerichtsverfahren und den Investorenschutz aus den Verträgen zu TTIP und CETA entfernt werden müssten. Eine solche Entscheidung stehe jedoch erst an, wenn die vollständigen Verträge innerhalb des Bundestages zur Debatte stünden.
Die Linken-Fraktion begründete ihre Unterstützung des Grünen-Antrages mit der Ablehnung des Investorenschutzes in CETA und TTIP. Nur durch ein klares Bekenntnis zu dessen Streichung sei Druck auf die EU auszuüben.
Die Grünen-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, eine Position zu den Investitionsschutzvorschriften zu beziehen. "Die Aufnahme von Schiedsgerichtsverfahren in TTIP und CETA sei gefährlich und widerspreche rechtsstaatlichen Prinzipien".
Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass in dieser Abstimmung eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben nicht über den Originalantrag der Grünen-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung (18/2646) des federführenden Ausschusses (Ausschuss für Wirtschaft und Energie). Da Union und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Grünen-Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagshomepage ein "Ja zur Ablehnung des Grünen-Antrags". Da so fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, Union und SPD hätten für eine Ablehnung der Schiedsgerichtsverfahren gestimmt und Linke und Grüne dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Grünen zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Auf abgeordnetenwatch.de ist eine Ja-Stimme ein "Ja" zum Grünen-Antrag.