
Sehr geehrter Herr Addicks,
dem Parteitag liegen zu diesem Thema mehrere Anträge mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung vor. Wir werden das Thema ausführlich diskutieren und dann entscheiden.


(...) in der Tat: Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer erhalten ihre Rente bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland regelmäßig nur mit einem 30-prozentigen Abschlag. (...)

(...) Das entspricht ungefähr dem Bundeszuschuss an die Rentenversicherung. Die Regelungen zum Rentenbezug im Ausland sind sehr kompliziert und hängen von individuellen Faktoren ab. Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung. (...)

(...) Bei Versicherten, die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und deren Lebensmittelpunkt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, sind die besonderen Regelungen des Auslandsrechts anzuwenden. In diesen Regelungen wird nach der Staatsangehörigkeit der Berechtigten und nach der Art der der Rente zugrunde liegenden rentenrechtlichen Zeiten unterschieden. (...)

Sehr geehrter Herr Emanuelsson,
wie gerade aufgefallen ist, ist die Antwort auf Ihre Frage aufgrund eines Versehens bislang nicht eingereicht worden. Bitte entschuldigen Sie.