Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

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Antwort von Annette Schavan
CDU
• 27.05.2011

(...) Bei Versicherten, die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und deren Lebensmittelpunkt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, sind die besonderen Regelungen des Auslandsrechts anzuwenden. In diesen Regelungen wird nach der Staatsangehörigkeit der Berechtigten und nach der Art der der Rente zugrunde liegenden rentenrechtlichen Zeiten unterschieden. (...)

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