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Frage von Fred E. •

Frage an Dirk Niebel von Fred E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Niebel,

schon vor Jahrzehnten wurden ..zigtausend Krankenschwestern aus Korea/Philippinen angeworben, die nun das Rentenalter erreichen. Wenn diese aber ihren Lebensabend in der Heimat im Kreis der Familie verbringen möchten, bekommen sie nur eine Rente mit 30% Abzug/Kürzung, obwohl sie jahrzehntelang ihre vollen Beiträge an die Rentenversicherung bezahlt haben. Sie haben der jährlichen Renteninformation vertraut und damit auch den Lebensabend in der Heimat geplant. Über Jahrzehnte aber keinerlei Hinweis darauf, daß ihre Rente um 30% gekürzt wird. Das ist hinterhältig und bewußte Täuschung. Kein einziger Abgeorneter konnte mir bislang eine Erklärung nennen.

Herrn Strobel (CDU) habe ich im Wahlkreis mehrfach befragt, er ist unwissend. Ist die mögliche Begründung darin zu finden, daß die Lebenshaltungskosten auf den Philippinen geringer sind?
Das würde dann aber nicht auf Korea zutreffen, dort gibt es ähnliche Lebenshaltungskosten wie in Deutschland. Und wenn diese ausländische Krankenschwester im Rentenalter ihren Wohnsitz nach Norwegen verlegt, wohin sich z.B. ihre Schwetser seinerzeit verdingt hat, ist mir nicht bekannt, daß deren Rente um 30% erhöht wurde, weil in Norwegen die Lebenshaltungskosten sehr viel höher sind!
Können Sie mir, lieber Herr Niebel, eine verständliche Erklärung für diese himmelschreiende Ungerechtigkeit geben? Es betrifft viele Tausend ausländische Krankenschwestern, die sich jahrzehntelang liebevoll um ihre Patienten gekümmert haben und nun im Alter dafür bestraft werden! (Während deutsche Jugendliche diesen schweren Beruf (mit Schicht-/Sonntagsarbeit) nicht mehr erlernen möchten.

Der schon lange geltende Anwerbestopp (außer für Höchstqualifizierte) ist sowieso Blödsinn. Es wäre doch geradezu ideal, zwanzigjährige Krankenschwestern aus Ländern der dritten Welt hier arbeiten zu lassen, diese über Jahrzehnte die volle Rentenversicherung zahlen zu lassen, und dann mi 30% Abzug in die Heimat zu entlassen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Emanuelsson,

in Ländern der EU und in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen geschlossen worden sind, gibt es keine Unterschiede zu den Rentenzahlungen in Deutschland. Bei Zahlungen in außereuropäische und Nicht-Vertragsländer kann die Rente um 30 Prozent geringer ausfallen. Das entspricht ungefähr dem Bundeszuschuss an die Rentenversicherung. Die Regelungen zum Rentenbezug im Ausland sind sehr kompliziert und hängen von individuellen Faktoren ab. Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel