(...) Dieser Forderung möchte ich mich nicht anschließen. Nach meiner Einschätzung gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass es in deutschen Gerichten in einer erheblichen Zahl von Fällen zu Rechtsbeugungen kommt. Zwar ist klar, dass unter den tausenden, häufig sehr komplexen Urteilen, die täglich in Deutschland gefällt werden, gelegentlich sachlich falsche Entscheidungen sind und dass Richtern und anderen Amtsträgern auch Verfahrensfehler unterlaufen. (...)
(...) Für Straftatbestände wie dem der Rechtsbeugung, deren Verwirklichung mit mindestens einem Jahr bis höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. System und Ausgestaltung der Verjährungsfristen in unserer Rechtsordnung haben sich bewährt. Gegenwärtig sehe ich hier keinen Änderungsbedarf. (...)
Sehr geehrter Herr Klemke,
freundlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe keine engere Verbindung zu der Organisation, kenne aber die Vorwürfe, die Sie hier ansprechen auch nicht näher. Das Buch ist bereits 1997 erschienen.