Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Johann-Henrich Krummacher | CDU/CSU | 259 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Jürgen Kucharczyk | SPD | 104 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II | Dafür gestimmt | |
Hermann Kues | CDU/CSU | 32 - Mittelems | Dafür gestimmt | |
Fritz Kuhn | DIE GRÜNEN | 275 - Heidelberg-Weinheim | Dagegen gestimmt | |
Helga Kühn-Mengel | SPD | 93 - Euskirchen - Erftkreis II | Dafür gestimmt | |
Ute Kumpf | SPD | 260 - Stuttgart II | Dafür gestimmt | |
Renate Künast | DIE GRÜNEN | 82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Katrin Kunert | DIE LINKE | 66 - Altmark | Nicht beteiligt | |
Markus Kurth | DIE GRÜNEN | 143 - Dortmund I | Dagegen gestimmt | |
Undine Kurth | DIE GRÜNEN | 68 - Harz | Dagegen gestimmt | |
Uwe Küster | SPD | 69 - Magdeburg | Dafür gestimmt | |
Oskar Lafontaine | DIE LINKE | 296 - Saarbrücken | Nicht beteiligt | |
Christine Lambrecht | SPD | 189 - Bergstraße | Dafür gestimmt | |
Karl A. Lamers | CDU/CSU | 275 - Heidelberg-Weinheim | Dafür gestimmt | |
Andreas Lämmel | CDU/CSU | 160 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Norbert Lammert | CDU/CSU | 141 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Katharina Landgraf | CDU/CSU | 155 - Leipziger Land - Muldentalkreis | Dagegen gestimmt | |
Heinz Lanfermann | FDP | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Christian Lange | SPD | 270 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt | |
Sibylle Laurischk | FDP | 285 - Offenburg | Dagegen gestimmt | |
Karl Lauterbach | SPD | 102 - Leverkusen - Köln IV | Nicht beteiligt | |
Monika Lazar | DIE GRÜNEN | 154 - Leipzig II | Dagegen gestimmt | |
Max Lehmer | CDU/CSU | 215 - Erding - Ebersberg | Dafür gestimmt | |
Waltraud Lehn | SPD | 123 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Paul Lehrieder | CDU/CSU | 252 - Würzburg | Dafür gestimmt |
Zentraler Bestandteil des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" ist die sog. Vorratsdatenspeicherung. Mit dem Bundestagsbeschluss wurde eine 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ist. Durch die Maßnahme soll die Arbeit der Ermittlungsbehörden erleichtert werden, etwa bei der Verhinderung von Terroranschlägen und bei der Verfolgung schwerer Straftaten.
Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang zu speichern. Auf diese Weise wird z.B. festgehalten, wer mit wem wann und – bei Handygesprächen – von wo aus telefoniert hat. Konkret werden folgende Daten gespeichert: Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten Internet: IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner Die Inhalte der Kommunikation und besuchte Internetseiten werden nicht gespeichert. Ursprünglich sollte die Verpflichtung zur Datenspeicherung ab dem 1.1.2008 gelten. In letzter Minute hatte sich der Rechtsausschuss des Bundestages aber noch auf Änderungen verständigt. Danach tritt die Speicherungspflicht für Anbieter von Internet-, Mail- und VoIP-Diensten (Internettelefonie) erst ein Jahr später in Kraft. Zum Teil liegen die oben aufgeführten Daten bereits heute vor. Bislang waren die Ermittler darauf angewiesen, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten zu Abrechnungszwecken speicherten. Dies war allerdings bei Flatrateverträgen nicht notwendig. Zudem konnten Telefonkunden Einspruch gegen die Speicherung erheben. Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann künftig auch auf diese vormals nicht gespeicherten Daten zurückgegriffen werden, allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen: es muss sich um eine schwere Straftat mit einem Strafmaß von mind. fünf Jahren handeln bei Kommunikation, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfasst (z.B. rein private Telefonate), ist die Überwachung nicht zulässig.
Für den Zugriff auf die Daten benötigen Polizei und Staatsanwaltschaft die Genehmigung eines Richters. Betroffene müssen nachträglich über das Abhören benachrichtigt werden. Mit dem Gesetz wurde zudem eine Schlechterstellung von Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und Therapeuten gegenüber anderen Berufsgeheimnisträgern beschlossen. Telefonate mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern dürfen nicht abgehört werden.
Dieses absolute Abhörverbot gilt nicht für Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und Therapeuten. Bei ihnen muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Journalisten kritisieren , dass der Informantenschutz ausgehebelt werde. Die Möglichkeit des Abhörens und der Speicherung von Verkehrsdaten würde Informanten abschrecken, mit den Journalisten Kontakt aufzunehmen.
Datenschützer, FDP und die Linke haben bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Tausende Bürger wollen die Klage unterstützen. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Harmlose Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Zudem erfolge der Bundestagsbeschluss vorschnell, so Kritiker. Denn derzeit ist eine Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.
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