Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Waltraud Wolff | SPD | 67 - Elbe - Havel - Gebiet | Dafür gestimmt | |
Hartfrid Wolff | FDP | 265 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Heidemarie Wright | SPD | 250 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Jörn Wunderlich | DIE LINKE | 165 - Chemnitzer Land - Stollberg | Dagegen gestimmt | |
Uta Zapf | SPD | 186 - Offenbach | Dafür gestimmt | |
Martin Zeil | FDP | 223 - München-Land | Dafür gestimmt | |
Sabine Zimmermann | DIE LINKE | 167 - Zwickauer Land - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Zöller | CDU/CSU | 250 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Manfred Zöllmer | SPD | 103 - Wuppertal I | Dafür gestimmt | |
Willi Zylajew | CDU/CSU | 92 - Erftkreis I | Nicht beteiligt | |
Brigitte Zypries | SPD | 187 - Darmstadt | Dafür gestimmt |
Seit zehn Jahren ist die Bundeswehr bereits im Rahmen der Nato-Schutztruppe Kfor im Kosovo stationiert. Mit 2870 Einsatzkräften stellt Deutschland dabei das größte Kontingent unter den 37 beteiligten Nationen. Ziel des Einsatzes ist: die Schaffung und Aufrechterhaltung eines sicheren Umfeldes für alle Bewohner des Kosovo, die Unterstützung beim Aufbau von selbsttragenden demokratischen Strukturen im Kosovo. Dadurch sollen friedliche und normale Lebensbedingungen aller Bewohner - unabhängig von ihrer Volkszugehörigkeit - sichergestellt werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben belaufen sich auf 158 Mio. Euro für die kommenden zwölf Monate.
Nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo gegen den Willen Serbiens am 17. Februar 2008 war es zu Unruhen und Zusammenstößen in Serbien gekommen. Insbesondere in der Phase nach der Unabhängigkeitserklärung bleibe die internationale Truppenpräsenz zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes dringend erforderlich, heißt es im Antrag der Bundesregierung. Zudem wünsche die Regierung des Kosovo die fortgesetzte Präsenz von KFOR auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Die Linkspartei kritisiert den Einsatz als völkerrechtswidrig und zog vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach der international anerkannten Unabhängigkeit des Kosovo von Serbien gebe es keine völkerrechtliche Grundlage mehr für die Stationierung ausländischer Soldaten.