Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP261 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Nicht beteiligt
Dr. Axel TroostAxel TroostDIE LINKE54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Peter UhlHans-Peter UhlCDU/CSU222 - München West/Mitte Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE211 - Kaiserslautern Dagegen gestimmt
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU161 - Dresden II - Meißen I Dafür gestimmt
Portrait von Jörg van EssenJörg van EssenFDP146 - Hamm - Unna II Enthalten
Portrait von Rüdiger VeitRüdiger VeitSPD175 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Simone ViolkaSimone ViolkaSPD165 - Chemnitzer Land - Stollberg Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU196 - Greiz - Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Jörg VogelsängerJörg VogelsängerSPD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dafür gestimmt
Portrait von Daniel VolkDaniel VolkFDP219 - München-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Marlies VolkmerMarlies VolkmerSPD160 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Eckart von KlaedenEckart von KlaedenCDU/CSU48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU269 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Karl Theodor von und zu GuttenbergKarl Theodor von und zu GuttenbergCDU/CSU241 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Andrea VoßhoffAndrea VoßhoffCDU/CSU60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard WächterGerhard WächterCDU/CSU138 - Paderborn Dafür gestimmt
Portrait von Christoph WaitzChristoph WaitzFDP155 - Leipziger Land - Muldentalkreis Enthalten
Marco WanderwitzCDU/CSU165 - Chemnitzer Land - Stollberg Dafür gestimmt
Portrait von Hedi WegenerHedi WegenerSPD37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Andreas WeigelAndreas WeigelSPD167 - Zwickauer Land - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU20 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Gerald WeißGerald WeißCDU/CSU185 - Groß-Gerau Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)