Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Florian Toncar | FDP | 261 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Jürgen Trittin | DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Nicht beteiligt | |
Axel Troost | DIE LINKE | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Hans-Peter Uhl | CDU/CSU | 222 - München West/Mitte | Dafür gestimmt | |
Alexander Ulrich | DIE LINKE | 211 - Kaiserslautern | Dagegen gestimmt | |
Arnold Vaatz | CDU/CSU | 161 - Dresden II - Meißen I | Dafür gestimmt | |
Jörg van Essen | FDP | 146 - Hamm - Unna II | Enthalten | |
Rüdiger Veit | SPD | 175 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Simone Violka | SPD | 165 - Chemnitzer Land - Stollberg | Dafür gestimmt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 196 - Greiz - Altenburger Land | Dafür gestimmt | |
Jörg Vogelsänger | SPD | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dafür gestimmt | |
Daniel Volk | FDP | 219 - München-Nord | Nicht beteiligt | |
Marlies Volkmer | SPD | 160 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Eckart von Klaeden | CDU/CSU | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 269 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Karl Theodor von und zu Guttenberg | CDU/CSU | 241 - Kulmbach | Dafür gestimmt | |
Andrea Voßhoff | CDU/CSU | 60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Gerhard Wächter | CDU/CSU | 138 - Paderborn | Dafür gestimmt | |
Christoph Waitz | FDP | 155 - Leipziger Land - Muldentalkreis | Enthalten | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 165 - Chemnitzer Land - Stollberg | Dafür gestimmt | |
Hedi Wegener | SPD | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dafür gestimmt | |
Andreas Weigel | SPD | 167 - Zwickauer Land - Zwickau | Dafür gestimmt | |
Marcus Weinberg | CDU/CSU | 20 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Gerald Weiß | CDU/CSU | 185 - Groß-Gerau | Dafür gestimmt |
Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).
Konkret geht es um folgende Regelungen:
Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.
Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.
Weiterführende Links: