Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rolf StöckelRolf StöckelSPD145 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Silke Stokar von NeufornSilke Stokar von NeufornDIE GRÜNEN42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Gero Storjohann MdBGero StorjohannCDU/CSU8 - Segeberg - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Andreas StormAndreas StormCDU/CSU187 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Christoph SträsserChristoph SträsserSPD130 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU231 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Matthäus StreblMatthäus StreblCDU/CSU231 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Christian StröbeleHans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN84 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas StroblThomas StroblCDU/CSU268 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Lena StrothmannLena StrothmannCDU/CSU133 - Bielefeld Dafür gestimmt
Portrait von Peter StruckPeter StruckSPD44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Michael StübgenMichael StübgenCDU/CSU65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Joachim StünkerJoachim StünkerSPD35 - Rotenburg - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Rainer TabillionRainer TabillionSPD298 - Sankt Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Kirsten TackmannKirsten TackmannDIE LINKE56 - Prignitz - Ostprignitz - Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg TaussJörg TaussSPD273 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Harald TerpeHarald TerpeDIE GRÜNEN14 - Rostock Dagegen gestimmt
Portrait von Jella TeuchnerJella TeuchnerSPD230 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von Carl-Ludwig ThieleCarl-Ludwig ThieleFDP39 - Stadt Osnabrück Enthalten
Portrait von Wolfgang ThierseWolfgang ThierseSPD77 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Jörn ThießenJörn ThießenSPD3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Franz ThönnesFranz ThönnesSPD8 - Segeberg - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Hans Peter ThulHans Peter ThulCDU/CSU46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)