Erbschaftssteuerreform

Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag eine Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Begünstigt wird die sog. "Kernfamilie", entferntere Verwandte können als Verlierer angesehen werden.

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Dafür gestimmt
383
Dagegen gestimmt
168
Enthalten
3
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wolfgang GerhardtWolfgang GerhardtFDP177 - Hochtaunus Dagegen gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD293 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard GiengerEberhard GiengerCDU/CSU267 - Neckar-Zaber Dagegen gestimmt
Portrait von Iris GleickeIris GleickeSPD198 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen Dafür gestimmt
Portrait von Michael GlosMichael GlosCDU/CSU251 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Günter GloserGünter GloserSPD245 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Ralf GöbelRalf GöbelCDU/CSU213 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Michael GoldmannHans-Michael GoldmannFDP26 - Unterems Dagegen gestimmt
Portrait von Diana GolzeDiana GolzeDIE LINKE60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dagegen gestimmt
Portrait von Josef GöppelJosef GöppelCDU/CSU242 - Ansbach Nicht beteiligt
Portrait von Katrin Göring-EckardtKatrin Göring-EckardtDIE GRÜNEN194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Peter GötzPeter GötzCDU/CSU274 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GötzerWolfgang GötzerCDU/CSU229 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Renate GradistanacRenate GradistanacSPD281 - Calw Nicht beteiligt
Portrait von Angelika GrafAngelika GrafSPD224 - Rosenheim Dafür gestimmt
Portrait von Ute GranoldUte GranoldCDU/CSU207 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Dieter GrasedieckDieter GrasedieckSPD126 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait von Monika GriefahnMonika GriefahnSPD36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Dafür gestimmt
Kerstin Griese MdBKerstin GrieseSPD106 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard GrindelReinhard GrindelCDU/CSU35 - Rotenburg - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Hermann GröheHermann GröheCDU/CSU109 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele GronebergGabriele GronebergSPD33 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Achim GroßmannAchim GroßmannSPD89 - Kreis Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GrotthausWolfgang GrotthausSPD118 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt

Die Reform der Erbschaftssteuer war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, wonach die derzeitige Besteuerung von Erbschaften verfassungswidrig sei. Bisher gilt für Immobilienvermögen eine sehr uneinheitliche Erbschaftsteuer, die oft deutlich niedriger ausfällt als für Bargeld oder Wertpapiere. Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform sind:

Begünstigung der Kernfamilie: Keine Erbschaftssteuer fällt an, wenn eine Witwe, ein Witwer oder die Kinder ein vererbtes Haus oder eine Wohnung mindestens 10 Jahre lang selbst nutzen, unabhängig von der Größe der Immobilie. In diesem Zeitraum darf es zu keiner Vermietung, keiner Verpachtung, keinem Verkauf und keiner Nutzung des vererbten Wohneigentums als Zweitwohnsitz kommen. Für Kinder gilt allerdings die Einschränkung, dass die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf. Zusätzlich gibt es einen Steuerfreibetrag für ererbtes sonstiges Vermögen. Dieser liegt für Ehegatten bei 500.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro. Geschwister, Nichten und Neffen sind dagegen schlechter gestellt als die "Kernfamilie".

Firmenerben müssen zwischen zwei Optionen wählen, wobei diese Entscheidung bindend ist und nachträglich nicht revidiert werden kann.

Option 1: Firmenerben, die den vererbten Betrieb sieben Jahre fortführen, müssen nur noch 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuern. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650% der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Durch diese Regelungen sollen Mitarbeiterentlassungen verhindert werden. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens - das sind etwa freie Mittel und nicht vom Betrieb genutzte Grundstücke - am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50% betragen.

Option 2: Firmenerben, die den vererbten Betrieb zehn Jahre fortführen, werden komplett von der Erbschaftssteuer befreit, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Lohnsumme nach 10 Jahren nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 10% betragen. Die Koalition hatte sich nach zweijähriger Diskussion auf diese Eckpunkte geeinigt, in die insbesondere Nachbesserungen der CSU zugunsten von Familienbetrieben und Wohnungserben eingeflossen waren. Auf Forderungen aus der Union, Geschwister, Neffen und Nichten mit höheren Freibeträgen auszustatten, konnte sich die Koalition nicht verständigen. Die SPD scheiterte damit, gleichgeschlechtliche eingetragene Paare beim Erbrecht wie Eheleute zu behandeln. Die Einnahmen durch die Erbschaftssteuer belaufen sich derzeit auf jährlich etwa vier Mrd. Euro, die den Ländern zugute kommen. Sollte neben dem Bundestag Anfang Dezember auch der Bundesrat zustimmen, kann das neue Gesetz zum 1.1.2009 in Kraft treten.

Die FDP spricht von einem "maroden Kompromiss" und bezeichnet die Erbschaftssteuerreform der Großen Koalition als "bürokratisch, mittelstands- und familienfeindlich." Die hohe Besteuerung von Geschwistern und nahen Verwandten müsse nachgebessert werden. Die Linke kritisiert u.a. die Möglichkeit selbst genutzten Immobilienbesitz und Betriebe steuerfrei zu erben. Dies sei "eine Maßnahme zur Erhaltung von Familiendynastien." Die Chance, die seit Jahren zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich zu korrigieren, sei mit der Erbschaftssteuer weitgehend vertan worden. Aus Sicht der Grünen schützt die Erbschaftssteuerreform "Millionen schweres Vermögen vor einer angemessen Besteuerung." Zudem lasse der Kompromiss der Großen Koalition außer Acht, dass sich die Gesellschaft stark verändert habe, und dass im Alter immer häufiger Menschen zusammenleben, die nicht verheiratet sind.

Weiterführende Links:

Der Gesetzesentwurf von Union und SPD