Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE86 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Heinz PaulaHeinz PaulaSPD253 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Rita PawelskiRita PawelskiCDU/CSU41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich PetzoldUlrich PetzoldCDU/CSU71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Joachim PfeifferJoachim PfeifferCDU/CSU265 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Sibylle PfeifferSibylle PfeifferCDU/CSU174 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait von Johannes PflugJohannes PflugSPD117 - Duisburg II Nicht beteiligt
Portrait von Beatrix PhilippBeatrix PhilippCDU/CSU108 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von Cornelia PieperCornelia PieperFDP73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Gisela PiltzGisela PiltzFDP107 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Ronald PofallaRonald PofallaCDU/CSU113 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Ruprecht PolenzRuprecht PolenzCDU/CSU130 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Joachim PoßJoachim PoßSPD124 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Brigitte PothmerBrigitte PothmerDIE GRÜNEN48 - Hildesheim Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph PriesChristoph PriesSPD127 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von Wilhelm PriesmeierWilhelm PriesmeierSPD52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Florian PronoldFlorian PronoldSPD231 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Sascha RaabeSascha RaabeSPD181 - Hanau Dafür gestimmt
Portrait von Thomas RachelThomas RachelCDU/CSU91 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Hans RaidelHans RaidelCDU/CSU255 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Bodo RamelowBodo RamelowDIE LINKE195 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU226 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Peter RauenPeter RauenCDU/CSU204 - Bitburg Dagegen gestimmt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU14 - Rostock Dafür gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.