Frage an Katharina Ennullat von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.
WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach meiner Kenntnis erhebt die Agentur für Arbeit seit ca. 3 Jahren für das Statistikamt des Bundes Angaben zum Migrationshintergrund. Diese Abfrage hat nichts mit den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im operativen Sinne zu tun und wird auch nicht dafür verwendet sondern dient ausschließlich der statistischen Erfassung. Ob jemand einen Migrationshintergrund hat, direkt oder indirekt, hat natürlich mit der Herkunft und den Eltern zu tun. Indirekt mit Migrationshintergrund beispielsweise ist jeder Mensch, wo ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Deshalb werden die Angaben zu den Eltern abgefragt.Zu den Gründen dieser Entscheidung der Statistikerweiterung wenden Sie sich bitte direkt an die o.g. Behörde.Bzgl. der anstehenden Landtagswahl sei mir außerdem der Hinweis gestattet, dass Großräschen zum Wahlkreis 39 gehört. Ich bin Direktkandidatin im Wahlkreis 27.
Herzliche Grüße
Katharina Ennullat