Brandenburg - Fragen & Antworten

Portrait von Benjamin Raschke
Antwort von Benjamin Raschke
Bündnis 90/Die Grünen
• 14.11.2023

Der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen vom 13.08.2004 hat festgelegt, dass die Flughafengesellschaft den baulichen Schallschutz selbst einbauen lassen kann ODER diesen auf Antrag erstattet, wobei sich der FBB für das Antragsverfahren entschieden hat.

Portrait von Saskia Ludwig
Antwort von Saskia Ludwig
CDU
• 26.10.2023

Zur Gewährleistung des Schutzes vor Fluglärm im Umfeld des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg hat die FBB zum einen die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld in seiner aktuellen Fassung zu beachten. Zum anderen bestehen parallel Ansprüche nach § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. Die FBB ist jedoch nur zur Erfüllung des jeweils weiterreichenden Anspruchs verpflichtet.

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