Initiative der Linksfraktion: Gesetzentwurf zu Lobbyregister im Bundestag - basierend auf unseren Vorschlägen | abgeordnetenwatch.de Direkt zum Inhalt
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Gesetzentwurf zu Lobbyregister im Bundestag - basierend auf unseren Vorschlägen
Während die Jamaika-Partner noch sondieren, bringt die Linksfraktion erstmals einen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister ein. Dieser beruht im Wesentlichen auf unserer Vorlage.
Lobbyismus ist im Bundestag ein Dauerthema. Die Abgeordneten, so erzählen es einige im Gespräch, fühlen sich von Lobbyisten geradezu bedrängt und werden zugeschüttet mit Lobby-Schreiben. Da Lobbyismus in Deutschland quasi unreguliert ist, darf man zudem davon ausgehen, dass solche Schilderungen lediglich einen kleinen Teil der Lobbytätigkeiten umfassen.
Da mag es doch verwundern, dass es bislang noch kein Gesetzentwurf in den Bundestag geschafft hatte, der Lobbyismus in geregelte Bahnen lenken soll. Bis jetzt zumindest. Denn nun liegt mit Drucksache 19/15 erstmals ein Gesetzentwurf für ein Lobbyregister vor. Verantwortlich sind die Abgeordneten der Linksfraktion.
Der Gesetzentwurf basiert im Wesentlichen auf dem Vorschlag, den wir zusammen mit LobbyControl erarbeitet und im Februar 2017 öffentlich vorgestellt haben, wie die Linken in ihrem Antrag schreiben. Ziel unseres Entwurfes war eine Vorlage zu erstellen, an der sich der Bundestag orientieren kann. Diesen Schritt sind nun die Abgeordneten der Linksfraktion als erste gegangen.
In dem Linken-Antrag sind unsere wichtigsten Forderungen für ein Lobbyregister enthalten:
Lobbyisten müssen sich in ein öffentliches Register eintragen und folgende Angaben machen:
Budget, Anzahl der Mitarbeiter und Kontaktdaten mitteilen
Verantwortliche Akteure benennen
Offenlegen, auf welche Vorgänge Einfluss genommen werden soll, zum Beispiel Gesetzesvorhaben
Angeben, welche Entscheidungsträgerinnen und –träger kontaktiert worden sind und die jeweiligen Zeitpunkte veröffentlichen.
Ein Fehlverhalten wird sanktioniert
Transparenz in eigener Sache
In unserem Gesetzentwurf fordern wir umfassende Kontakttransparenz von allen Lobbyisten. Um zu zeigen, dass es in der Demokratie selbstverständlich sein sollte, seine Anliegen offen vorzutragen, veröffentlichen wir freiwillig alle Kontakte, die auch in einem Lobbyregister offengelegt werden müssten.
Ergänzend sieht der Gesetzentwurf der LINKEN auch noch einen legislativen Fußabdruck vor, also die Möglichkeit, Änderungen an Gesetzesentwürfen und deren Urheber nachzuvollziehen.
Noch ist offen, wie es im Detail weitergeht. DIE LINKE möchte zunächst abwarten, bis der Bundestag wieder vollständig arbeitsfähig ist. Derzeit sind noch keine Ausschüsse eingesetzt, die den Gesetzentwurf weiter beraten könnten. Es ist auch völlig unklar, wie sich die anderen Fraktionen verhalten werden. Grundsätzlich gibt es auch bei der SPD und bei den GRÜNEN viele Unterstützerinnen und Unterstützer für mehr Lobbytransparenz. Eine Zusage zur Unterstützung des aktuellen Entwurfes ist uns aber bislang nicht bekannt.
In der Vergangenheit hatte es bereits Anträge der LINKEN und GRÜNEN gegeben, in denen die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Diese Anträge wurden von der damaligen großen Koalition abgewiesen. Eine Ankündigung der SPD, einen eigenen Entwurf einzubringen, blieb letztlich ohne Ergebnis.
Mehr zu unserer Forderung für mehr Lobbytransparenz auf unserer Hintergrundseite.