(...) In Bayern sind grundsätzlich die Kommunen für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots verantwortlich (in Ihrem Fall also das Jugendamt der Stadt Nürnberg). Diese Verpflichtung umfasst auch die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots in den Ferien. (...)
(...) Grundsätzlich gilt: Wenn eine Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben ist, dann muss darin der Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, der Sitz und die einzuhaltende Frist benannt werden. Sonst beginnt die Frist nicht zu laufen. (...)
(...) Schon als Stadträtin habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Kinder zunehmend Frischkost in den Bildungseinrichtungen bekommen und die Essenslieferanten im Sortiment auch Bioprodukte führen. Die Aufklärung der Eltern hat hier auch einen hohen Stellenwert. (...)