(...) Ich habe gar nichts dagegen, den Klimaschutz auch noch explizit in die Bayerische Verfassung aufzunehmen. Aber eigentlich und streng oder weit ausgelegt, ist der Klimaschutz sicher selbstverständlich ein Teil der _natürlichen Lebensgrundlagen_, die schon in Artikel 3 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung vom Staat zu schützen sind. (...)
(...) Beim Biogas und beim solaren Wasserstoff sollte eine ähnlich Regelung wie bei der Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom gesetzlich festgelegt werden. Das heißt, Abnahmeverpflichtung des Energieversorgungsunternehmens, das das Gasnetz betreibt, für Biogas und solaren Wasserstoff und die Verpflichtung über einen festgelegten Zeitraum z.B. 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage eine festgelegte Einspeisevergütung zu zahlen. (...)
Sehr geehrter Herr Prem,