Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).
sobald eine allgemeine Impfpflicht eingeführt ist, muss ein Verstoß dagegen auch wirksam geahndet werden.
ganz allgemein gilt: Bartträger können FFP2-Masken nicht bestimmungsgemäß und sicher tragen. Sofern der Bart den dicht anliegenden Sitz der Maske am Gesicht verhindert, kann die Ein- und auch die Ausatemluft zu Teilen ungefiltert an der Maske vorbeiströmen.
Wir wollen die moderne Arbeitswelt gestalten, dabei berufliche Chancen ermöglichen sowie Sicherheit und Flexibilität in Einklang bringen.
Bayerische Betriebe und Unternehmen stellen ein, denn die Nachfrage nach qualifizierten Facharbeitskräften bewegt sich nach wie vor auf hohem Niveau.
Die Sanktionierung über einen höheren Krankenkassenbeitrag wäre lediglich eine Option.