Bayern - Fragen & Antworten

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort von Michael Piazolo
FREIE WÄHLER
• 07.07.2022

Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (vgl. dort Art. 21) wird an den öffentlichen Schulen grundsätzlich Lernmittelfreiheit nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährt. Somit sind die Träger des Schulaufwands verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler leihweise mit Schulbüchern zu versorgen.

E-Mail-Adresse