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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Stefan H. •

Wann endet endlich die Maskenpflicht in den bayerischen öffentlichen Verkehrsmitteln?

Sehr geehrter Herr Holetschek!
Wann endet endlich die Maskenpflicht in den bayerischen öffentlichen Verkehrsmitteln?
- In anderen europäischen Ländern, außer A und D, haben die Maskenpflicht im ÖPNV schon längst aufgehoben, und es kam zu keinen steigenden Inzidenzen.
- Im Bierzelt und in Diskos und Clubs ist auch keine Makenpflicht, und die Umstände sind denen in Bus und Bahn vergleichbar, teilweise sind im Bierzelt die Abstände geringer, wie Fotos mit dem bayerischen Ministerpräsidenten zeigen. Führt dies zu steigenen Inzidenzen?
- Auch beim RKI habe ich nichts gefunden, warum gerade in Bus und Bahn die Ansteckungsgefahr besonders groß wäre.
- Die für den 1.5.22 vorgesehenen Lockerungen wurden in Bayern vorgezugen, ohne steigende Inzidenzen.
Auf welche belastbare Untersuchung stützt sich nun die Makenpflicht in Bus und Bahn in Bayern?
Mein Eindruck ist, dies ist mehr eines Schikane, denn nun das Ansteckungsrisiko so gering, daß eine Maskenpflicht nichts mehr bringt.
MfG SH

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

 

zwar befinden sich die Infektionszahlen derzeit auf einem stabilen Niveau und auch die Situation in den Krankenhäusern ist aktuell beherrschbar. Dennoch waren und sind Masken, vor allem in geschlossen Innenräumen wie dem ÖPNV, ein wichtiges und wirksames Mittel, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. Sie helfen, Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf zu schützen. Nur auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger zu setzen, verkennt, dass besonders der Fremdschutz – insbesondere von vulnerablen Personen – wichtig ist. Im Gegensatz zu Veranstaltungen oder Volksfesten, die man freiwillig besuchen oder ihnen fernbleiben kann, sind viele Menschen auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs angewiesen.

 

Vor allem während der Stoßzeiten kann der Mindestabstand in den Verkehrsmitteln des ÖPNV kaum eingehalten werden. Zusätzlich können wir feststellen, dass aufgrund des vom Bund beschlossenen „9-Euro-Tickets“ der Andrang auf die öffentlichen Verkehrsmittel gestiegen ist und sich somit noch mehr Personen in den Innenräumen der Verkehrsmittel ohne Einhaltung des Mindestabstands aufhalten.

 

Maskenpflicht entspricht zudem auch den Wertungen des Bundesgesetzgebers; dieser hat für Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs eine Maskenpflicht unmittelbar im Infektionsschutzgesetz angeordnet (§ 28b IfSG). Ohne Masken besteht unstrittig ein erhöhtes Infektionsrisiko gerade im ÖPNV.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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