Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht behandelte die Inklusion von Menschen mit psychischer Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, in das aktive und passive Wahlrecht. Er wurde mit 55 Ja-, 67 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

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Dafür gestimmt
55
Dagegen gestimmt
67
Enthalten
1
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Porträt von Ludwig Hartmann.Ludwig HartmannDIE GRÜNEN102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Johann HäuslerJohann HäuslerFREIE WÄHLER704 - Augsburg-Land, Dillingen Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid HecknerIngrid HecknerCSU109 - Altötting Nicht beteiligt
Portrait von Jürgen HeikeJürgen HeikeCSU404 - Coburg Nicht beteiligt
Portrait von Hans HeroldHans HeroldCSU510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Florian HerrmannFlorian HerrmannCSU116 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim HerrmannJoachim HerrmannCSU508 - Erlangen-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Leopold HerzLeopold HerzFREIE WÄHLER710 - Lindau, Sonthofen Nicht beteiligt
Portrait von Alexandra HiersemannAlexandra HiersemannSPD507 - Erlangen-Höchstadt Nicht beteiligt
Portrait von Johannes HintersbergerJohannes HintersbergerCSU Nicht beteiligt
Bild MdL Michael HofmannMichael HofmannCSU405 - Forchheim Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus HoletschekKlaus HoletschekCSU712 - Memmingen Dagegen gestimmt
Portrait von Florian HölzlFlorian HölzlCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard HoppGerhard HoppCSU302 - Cham Dagegen gestimmt
Portrait von Martin HuberMartin HuberCSU Nicht beteiligt
Portrait von Thomas HuberThomas HuberCSU113 - Ebersberg Dagegen gestimmt
Portrait von Erwin HuberErwin HuberCSU202 - Dingolfing Nicht beteiligt
Portrait von Marcel HuberMarcel HuberCSU121 - Mühldorf a. Inn Nicht beteiligt
Portrait von Melanie HumlMelanie HumlCSU402 - Bamberg-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Otto HünnerkopfOtto HünnerkopfCSU605 - Kitzingen Dagegen gestimmt
Portrait von Hermann ImhofHermann ImhofCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver JörgOliver JörgCSU610 - Würzburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Christine KammChristine KammDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Michaela KaniberMichaela KaniberCSU111 - Berchtesgadener Land Dagegen gestimmt
Portrait von Annette KarlAnnette KarlSPD308 - Weiden i.d. OPf. Nicht beteiligt

Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.

Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.

Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.

Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.

Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.