Name Absteigend sortieren | Fraktion | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
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Ludwig Hartmann | DIE GRÜNEN | 102 - München-Bogenhausen | Dafür gestimmt | |
Johann Häusler | FREIE WÄHLER | 704 - Augsburg-Land, Dillingen | Dafür gestimmt | |
Ingrid Heckner | CSU | 109 - Altötting | Nicht beteiligt | |
Jürgen Heike | CSU | 404 - Coburg | Nicht beteiligt | |
Hans Herold | CSU | 510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land | Dagegen gestimmt | |
Florian Herrmann | CSU | 116 - Freising | Dagegen gestimmt | |
Joachim Herrmann | CSU | 508 - Erlangen-Stadt | Nicht beteiligt | |
Leopold Herz | FREIE WÄHLER | 710 - Lindau, Sonthofen | Nicht beteiligt | |
Alexandra Hiersemann | SPD | 507 - Erlangen-Höchstadt | Nicht beteiligt | |
Johannes Hintersberger | CSU | Nicht beteiligt | ||
Michael Hofmann | CSU | 405 - Forchheim | Dagegen gestimmt | |
Klaus Holetschek | CSU | 712 - Memmingen | Dagegen gestimmt | |
Florian Hölzl | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Gerhard Hopp | CSU | 302 - Cham | Dagegen gestimmt | |
Martin Huber | CSU | Nicht beteiligt | ||
Thomas Huber | CSU | 113 - Ebersberg | Dagegen gestimmt | |
Erwin Huber | CSU | 202 - Dingolfing | Nicht beteiligt | |
Marcel Huber | CSU | 121 - Mühldorf a. Inn | Nicht beteiligt | |
Melanie Huml | CSU | 402 - Bamberg-Stadt | Nicht beteiligt | |
Otto Hünnerkopf | CSU | 605 - Kitzingen | Dagegen gestimmt | |
Hermann Imhof | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Oliver Jörg | CSU | 610 - Würzburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Christine Kamm | DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Michaela Kaniber | CSU | 111 - Berchtesgadener Land | Dagegen gestimmt | |
Annette Karl | SPD | 308 - Weiden i.d. OPf. | Nicht beteiligt |
Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.
Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.
Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.
Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.
Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.