Fragen und Antworten
(...) In Bayern sind grundsätzlich die Kommunen für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots verantwortlich (in Ihrem Fall also das Jugendamt der Stadt Nürnberg). Diese Verpflichtung umfasst auch die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots in den Ferien. (...)
(...) Diese Sorge ist unbegründet. Herr Mollath wurde in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, weil er nach Überzeugung des zuständigen Gerichts seine Ehefrau brutal misshandelt hat, er an einer wahnhaften Störung leidet und er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Herr Mollath hat beispielsweise an den Autos völlig unbeteiligter Personen die Reifen auf eine Art und Weise aufgeschlitzt, die nicht auf den ersten Blick erkannt werden konnte und dadurch eine Vielzahl von Menschen erheblich gefährdet. (...)