Der Distanzunterricht mag ihrem Kind geholfen haben, hat aber allgemein sehr vielen Kindern geschadet und kann deshalb definitiv kein allgemeines Modell sein.
Die Schule hat den Erziehungs- und Bildungsauftrag für die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verwirklichen (§ 1 Abs. 2 SchulG).
Diesen Fachkräftemangel müssen wir nicht nur im Sinne der Pflege- und Gesundheitsversorgung, sondern auch mit Blick auf unsere Schulen, Unternehmen und Verwaltung nachhaltig bekämpfen.
zutreffend ist, dass die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein durchgehend die Beinennung verwendet.
Seitens des Bundesministerium für Finanzen wurden zwischenzeitlich einige Regelungen präzisiert. Unter anderem die Abfuhr der Umsatzsteuer für nichtunternehmerische Zwecke. Ich möchte daraus zitieren: