
Ich kann die Frage nach dem Bildungsplan sehr gut nachvollziehen. In Baden-Württemberg haben wir einen kompetenzorientierten Bildungsplan.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Der GA prüft ihren Fall erneut und ändert ggf. den Grundsteuerwert. Und/ oder Sie lassen ein entsprechendes Gutachten erstellen.

Wir haben bereits jetzt schon einige Gemeinden, die nachweislich von einem hohen Schwerlastverkehr belastet werden.

Inwieweit die finanziellen Mittel aus der Corona-Rücklage des Bundes genutzt werden können, wird man an Hand der Begründung des neuerlichen Urteils gut prüfen müssen.

Laut der Stuttgarter Verkehrsbehörde muss die Flüssigkeit des Autoverkehrs aufgrund der StVO gewährleistet sein.

Eine pauschale Zurückerstattung aller Bußgelder in anderen Länder gab es nicht.