(...) Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) gibt den Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines Verwaltungsverfahrens und ohne ein berechtigtes Informationsinteresse. Damit verfolgen wir die Stärkung der Transparenz als wesentliches Element demokratischer Meinungs- und Willensbildung, selbstverständlich unter Beachtung des Datenschutzes. (...)
(...) wir befinden uns in einer Koalition, in der selbstverständlich nicht alle unsere grünen Ziele immer 1:1 umgesetzt werden können. Das IFG ist daher ein Kompromiss, das die Forderung nach mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung genauso aufgreift wie den Schutz von öffentlichen und privaten Interessen. Wir freuen uns aber, hier endlich eine Lücke in der Gesetzgebung zu schließen und zu den anderen Bundesländern aufzuschließen. (...)
(...) Es ist richtig, dass das Innenministerium Baden-Württemberg aufgrund der Ergebnisse des Runden Tisches "Lebenswerter öffentlicher Raum" entsprechend initiativ geworden ist. Allerdings ist das Gesetzesvorhaben noch nicht abgeschossen, sondern findet sich in der Anhörung, weshalb sich noch nicht über Erfahrungen berichten läßt. (...)